Digitalisierung in der Landwirtschaft

Digitalisierung in der Landwirtschaft

Hessen unterstützt die Digitalisierung in der Landwirtschaft, einschließlich dem Garten- und Weinbau

 

Förderung im Antragsjahr 2024 – Antragstellung über das Agrarportal

Umweltschonender wirtschaften und gleichzeitig Ausgaben für immer teurer werdende Dünge- und Pflanzenschutzmittel reduzieren, diese Möglichkeiten eröffnet das so genannte „Precision Farming“. Mit den Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ) unterstützt Hessen entsprechende Maßnahmen. Digitale Technologien können die Landwirtschaft produktiver, effizienter und ressourcenschonender machen. Mit der Richtlinienänderung in 2023 hat das Land Hessen das bereits bestehende Förderangebot weiter ausgebaut.

Förderungen werden angenommen

Ziel der Förderung ist es, die positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für die Landwirtschaft zu nutzen. Seit Beginn der Förderung in 2021 konnten bereits 148 Anträge mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von rund 3 Mio. Euro und einem Zuschussvolumen von 1,1 Mio. Euro bewilligt werden.

Gefördert werden kann der Erwerb von Agrarsoftware, der Einsatz von Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung, die Verwendung digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, von digitalen Systemen zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls und die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Nach zwei Förderjahren wurde das bisherige Förderangebot weiterentwickelt. Unter anderem wurde die Bemessungsgrundlage der Förderung umgestellt. Der Zuschusssatz beträgt weiterhin 40 Prozent.

Zudem wurde ein neuer Fördergegenstand mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten eingeführt. Dieser umfasst die Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis (einschl. dem Garten- und Weinbau) sowie Lösungen für die Steigerung des Ressourcenschutzes, insbesondere Energie und Wasser, und eine zeitgemäße, verbraucherorientierte Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Gefördert werden können Techniken in folgenden Bereichen:

Lenksysteme, Spezialdrohnen für den Einsatz in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau, Wiegesysteme, digitale Messeinrichtungen (z.B. Wetterstationen, Wasseruhren),  Ausstattung zur Nutzung von satellitengestütztem Internet, digitales Betriebsmanagement für Direktvermarkter (z.B. digitale Kassensysteme), digitale Formate und Medien in der Direktvermarktung (z.B. Social Media) sowie Robotertechnologie und Sensortechnik, soweit diese nicht bereits in den bisher förderfähigen Angeboten enthalten sind.

Antragstellung nur noch online

Seit Ende Februar 2024 besteht wieder die Möglichkeit, für den Erwerb von Techniken und Ausstattungen, die gemäß den o.g. Förderrichtlinien förderfähig sind, Anträge zu stellen. Dies erfolgt ausschließlich digital über dasLawileportal.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Aufgrund eines Systemwechsels des bisherigen Antragstellungsverfahrens auf eine ausschließlich digitale Antragstellung als Teil des neuen Agrarportals konnten Anträge Ende des Jahres 2023 letztmalig in Papierform eingereicht werden. Auch diese Anträge müssen nachträglich in das Agrarportal eingegeben werden.

Informationen zur Förderung sowie dem Antragsverfahren können den jeweiligen Internetauftritten des LLH (Beratung Landwirtschaft und Gartenbau), des Regierungspräsidiums Darmstadt (Beratung Weinbau) sowie des Regierungspräsidiums Gießen (Förderung / Bewilligungsstelle) entnommen werden.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und weiterführende Informationen zur Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft:

Digitalisierung wird auch in der Landwirtschaft immer wichtiger. Hierfür gibt es Fördermittel, die beantragt werden können.

Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme C der Richtlinie.

Die Richtlinie steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Lena Gedig (Tel. 0661 291103-43) oder Jonas Hedtrich (Tel. 0661 29110332).

Ziel der Fördermaßnahme

Ziel der Maßnahme ist es, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit sowie das Management zu verbessern, das Tierwohl zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:

  • Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
  • Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:

  1. Erwerb von einem oder mehreren Agrarsoftware-Produkt/en einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
  2. Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
    • Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen.
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen.
    • Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen. Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
  4. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  5. Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.
  6. Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis (einschl. dem Garten- und Weinbau) sowie Lösungen für die Steigerung des Ressourcenschutzes, insbesondere Energie und Wasser, und eine zeitgemäße, verbraucherorientierte Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, die über die vorgenannten Angebote hinausgehen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die die Kriterien von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, unbeschadet der gewählten Rechtsform, erfüllen, wenn

  • sie mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder mit verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen und die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

oder

  • einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

sowie

  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, soweit alle Beteiligten die Kriterien der KMU erfüllen.
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Was wird gefördert?

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Gefördert werden die Nettoinvestitionskosten, folglich die Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, Skonto oder sonstigen Preisnachlässen.

  1. Agrarsoftware: Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500 Euro bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto.
  2. Sensortechnologie zur Düngung: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 90.000 Euro je Einheit/System.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenzen liegen bei
    • Erwerb von Feldrobotern: 160.000 Euro je Feldroboter
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten: 90.000 Euro je Gerät
    • Erwerb von elektronischer Reihenführung: 90.000 Euro je Gerät
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten: 90.000 Euro je Gerät
  4. Gesundheitsüberwachung von Nutztieren: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 80.000 Euro je System.
  5. Beratung: Zuwendung bis 50% des Beratungshonorars möglich, maximal jedoch 600 Euro je Tagewerk Zuschuss. Die Förderobergrenze des Zuschusses liegt bei 6.000 Euro.
  6. Anschaffung bzw. Entwicklung weitere digitaler Technologien: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 90.000 Euro

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtinvestition von mehr als 10.000 Euro ein Nachweis über die Finanzierbarkeit erbracht werden muss.

Außerdem gilt, dass die Auslastung/Wirtschaftlichkeit für die Förderung von Sensortechnologien zur Düngung, der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie von Sensortechnologien zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren nachzuweisen ist.

Wo wird gefördert?

Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Wann wird gefördert?

Die Antragstellung ist online und ganzjährig möglich.
Vorübergehend ist die Antragstellung ausschließlich in Papierform möglich. Bis zum Ende des Jahres 2023 kann ein vorzeitiger Massnahmenbeginn genehmigt werden.

Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände beinhalten. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2027 beantragt und bewilligt werden.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen
- Fördertechnische Fragen
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 51.1 - Landwirtschaft, Marktstruktur
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
D-35578 Wetzlar

Frau Susanne Göbel-Saller, Tel.: 0641 3035119
Herr Henning Brenner, Tel.: 0641 3035126

Mail:didl@rpgi.hessen.de
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
- Produktion, Betriebswirtschaft

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Bildungs- und Beratungszentrum Petersberg
Kreuzgrundweg 1b
D-36100 Petersberg
 

Frau Lena Gedig

Herr Jonas Hedtrich
Beratungsteam Ökonomie und Verfahrenstechnik

 

Mail: lena.gedig@llh.hessen.de

Tel.:0661 29110343

Mail: Jonas.Hedtrich@llh.hessen.de
Tel.: 0661 29110332 
www.llh.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Regierungspräsidium Darmstadt
- Digitalisierung im Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat 51.2 – Weinbau
Wallufer Straße 19
D-65343 Eltville

www.rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/landwirtschaft-fischerei-und-weinbau/weinbau/foerderungÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

Mail: weinbaufoerderung@rpda.hessen.de

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