Digitalisierung in der Landwirtschaft

Digitalisierung in der Landwirtschaft

Lesedauer:7 Minuten

Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft in Hessen

Umstellung des digitalen Antragsverfahrens – Online-Antragsstellung noch bis zum 10. Mai 2023 möglich – Fortsetzung geplant für Herbst

 

Das Land fördert mit Mitteln der Digitalen Strategie Hessen seit dem Jahr 2021 die Digitalisierung in der Landwirtschaft im Rahmen einer Landesrichtlinie. Hierüber können folgende Maßnahmen gefördert werden: Investitionen in Agrarsoftware und Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung sowie nicht-chemische digitale Verfahren zur Beikraut-Regulierung bieten die Möglichkeit der Steigerung der Produktivität und Effizienz, gepaart mit einem effizienteren Umgang der eingesetzten Ressourcen. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren können zur Verbesserung des Tierwohls beitragen. Die geförderte Digitalisierungsberatung gibt u.a. Hilfestellung bei der Entwicklung von digitalen Geschäftsmodellen und der Gewährleistung der IT-Sicherheit.

Das Antragsverfahren wurde als eines der ersten Onlineantragsverfahren für investive Fördermaßnahmen in der Agrarförderung in rein digitaler Form angeboten. Im Rahmen der ab der zweiten Jahreshälfte 2023 geplanten Umstellung weiterer investiver Programme in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum auf eine rein digitale Förderbeantragung und -bearbeitung über das Agrarportal bei der WIBank ist die vorübergehende Aussetzung der bisherigen Antragstellung und Überführung in das Portal erforderlich.

Aufgrund der Umstellung wird die Beantragung neuer Vorhaben über das bestehende Verfahren nur noch bis zum 10. Mai 2023 möglich sein.

Wichtig: Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden.

Um Beachtung wird gebeten!

Ab diesem Datum wird es wegen des anstehenden Systemwechsels nicht möglich sein, bis voraussichtlich Mitte September neue Anträge online stellen zu können.

Zur Überbrückung bis zum Start des neuen Systems ist zu einem noch festzulegenden Termin vorgesehen, dass Anträge vorübergehend in Papierform gestellt werden können. Hierzu wird es eine gesonderte Information in der Fachpresse bzw. den Internetauftritten der im Rahmen der Förderumsetzung beteiligten Stellen geben (siehe nachstehende Information zu den Ansprechpartner*innen).

Grund für die Systemumstellung ist, dass das Jahr 2023 den Beginn der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 darstellt und hiermit umfangreiche rechtlich und technisch erforderliche Anpassungen in der Agrarförderung umgesetzt werden müssen. Dies hat auch Auswirkungen auf die bestehende Richtlinie und die darin enthaltende Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft. Die daraus resultierende erforderliche Richtlinienänderung wurde zum Anlass genommen, die bisherige Förderung weiterzuentwickeln, mit dem Ziel eines verbesserten Angebotes. Die Änderungen befinden sich aktuell noch in einem Abstimmungs- und Genehmigungsprozess.

Soweit sich Betriebe der Landwirtschaft, einschließlich des Garten- und Weinbaus, mit dem Gedanken tragen, eine Investition zum Einsatz digitaler Techniken tätigen zu wollen, werden diese gebeten, sich mit der Beratung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen bzw. des Regierungspräsidiums Darmstadt V 51.2, Dezernat Weinbau und darüber hinaus der Bewilligungsbehörde RP Gießen wegen des künftigen Verfahrens in Verbindung zu setzen

Digitalisierung wird auch in der Landwirtschaft immer wichtiger. Hierfür gibt es Fördermittel, die beantragt werden können.

Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme E der Richtlinie.

Die Richtlinie steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Lena Jakobi (Tel. 0661 291103-43) oder Jonas Hedtrich (Tel. 0661 291103-32).

Ziel der Fördermaßnahme

Ziel der Maßnahme ist es, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit sowie das Management zu verbessern, das Tierwohl zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:

  • Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
  • Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:

  1. Erwerb von einem oder mehreren Agrarsoftware-Produkt/en einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
  2. Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
    • Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen.
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen.
    • Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen. Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
  4. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  5. Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die die Kriterien von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, unbeschadet der gewählten Rechtsform, erfüllen, wenn

  • sie mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder mit verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen und die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

oder

  • einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

sowie

  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, soweit alle Beteiligten die Kriterien der KMU erfüllen.
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Was wird gefördert?

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Gefördert werden die Nettoinvestitionskosten, folglich die Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, Skonto oder sonstigen Preisnachlässen.

  1. Agrarsoftware: Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500 Euro bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto.
  2. Sensortechnologie zur Düngung: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 80.000 Euro je Einheit/System.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenzen liegen bei
    • Erwerb von Feldrobotern: 150.000 Euro je Feldroboter
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten: 80.000 Euro je Gerät
    • Erwerb von elektronischer Reihenführung: 80.000 Euro je Gerät
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten: 80.000 Euro je Gerät
  4. Gesundheitsüberwachung von Nutztieren: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 80.000 Euro je System.
  5. Beratung: Zuwendung bis 50% des Beratungshonorars möglich, maximal jedoch 600 Euro je Tagewerk. Die Förderobergrenze liegt bei 6.000 Euro.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtinvestition von mehr als 10.000 Euro ein Nachweis über die Finanzierbarkeit erbracht werden muss.

Außerdem gilt, dass die Auslastung für die Förderung von Sensortechnologien zur Düngung, der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie von Sensortechnologien zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren nachzuweisen ist.

Wo wird gefördert?

Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Wann wird gefördert?

Die Antragstellung ist online und ganzjährig möglich. Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände beinhalten. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden.

Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge können nur online über das Agrarportal HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster gestellt werden.

Links und Merkzettel zum Download finden Sie am Ende dieser Seite.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen
- Fördertechnische Fragen

Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 51.1 - Landwirtschaft, Marktstruktur
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
D-35578 Wetzlar

Frau Susanne Göbel-Saller, Tel.: 0641 3035119
Herr Henning Brenner, Tel.: 0641 3035126

Mail:didl@rpgi.hessen.de

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
- Produktion, Betriebswirtschaft

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Bildungs- und Beratungszentrum Petersberg
Kreuzgrundweg 1b
D-36100 Petersberg
 

Frau Lena Jakobi

Herr Jonas Hedtrich
Beratungsteam Ökonomie und Verfahrenstechnik

 

Mail: lena.jakobi@llh.hessen.de

Tel.:0661 29110343

Mail:Jonas.Hedtrich@llh.hessen.de
Tel.: 0661 29110332
www.llh.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Regierungspräsidium Darmstadt
- Digitalisierung im Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat 51.2 – Weinbau
Wallufer Straße 19
D-65343 Eltville

Herr Christopher Seith

Mail:Christopher.Seith@rpda.hessen.de
Tel.: 06123 905287
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/landwirtschaft-fischerei-und-weinbau/weinbauÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Downloads und Links