Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) ist die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Durch die Gründung Operationeller Gruppen sollen Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden.
Innovation
Förderung der Innovation und Zusammenarbeit
Themen
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ).
Durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte soll insbesondere ein wirksamer Beitrag für einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen geleistet werden.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ).
Interaktive Karte
Bereits geförderte Vorhaben
In der alten Förderperiode 2014-2022 bestand die Richtlinie aus fünf Teilmaßnahmen (Teil A bis Teil E). Durch die neue Förderperiode 2023-2027 haben sich Änderungen ergeben. Die Richtlinie besteht nun aus den Teilmaßnahmen A, B und C:
- EIP-Agri (Teilmaßnahme A),
- Zusammenarbeit – Netzwerke und Kooperationen (Teilmaßnahme B; die ehemaligen Teile B, C, D wurden zusammengefasst) und
- Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft (Teilmaßnahme C; ehemals E).
Termine
Teil II A der RL-IZ
Datum | Betrifft |
05.02.2024 | Einreichung von Aktionsplänen samt erforderlicher Anlagen für EIP-Agri im Rahmen der 1. Stufe |
26.04.2024 | Sitzung des EIP-Beirats – Abgabe eines Votums zu den eingereichten Vorhaben |
10.06.2024 | Abgabe von Anträgen für EIP-Agri im Rahmen der 2. Stufe Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Antragstellung (Stufe 2) einen Aktionsplan (Stufe 1) eingereicht haben müssen. |
12.07.2024 | Auswahlstichtag |
Bewilligungen erfolgen im Anschluss an den Auswahlstichtag. |
Für den 3. Aufruf liegen bereits folgende Termine vor:
Datum | Betrifft |
04.11.2024 | Einreichung von Aktionsplänen samt erforderlicher Anlagen für EIP-Agri im Rahmen der 1. Stufe |
Mehr Informationen und die Formulare finden Sie auf der Unterseite zu Teil AÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Teil II B (ehemals B, C und D) der RL-IZ – Zusammenarbeit - Netzwerke und Kooperationen
Das Land Hessen setzt in der neuen Förderperiode neben EIP-Agri auch die Förderung von Netzwerken und Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit fort. Bisher drei Teilmaßnahmen wurden zu einer Maßnahme zusammengefasst.
Frist zur Einreichung beim RP | Auswahlstichtag |
08.04.2024 | 12.07.2024 |
04.09.2024 | 02.12.2024 |
Bewilligungen erfolgen im Anschluss an den jeweiligen Auswahlstichtag. |
Es ist grundsätzlich eine kontinuierliche Antragseinreichung möglich, bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Antragstellung Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf, um das laufende Verfahren abzustimmen. Weitere Informationen und die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf der entsprechenden Unterseite zu Teil BÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) | Abteilung Landwirtschaft - Referat VII 6 – Mail:
michael.gall@umwelt.hessen.de |
Hessischer Innovationsdienstleister für die Landwirtschaft -Allgemeine Beratung | Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) Svea Thietje Dr. Ulrich Gehrlein Oliver Müller Sophia Heinl
|
Regierungspräsidium Gießen -Fördertechnische Fragen | Regierungspräsidium Gießen Dr. Bettina Leschhorn, Karin Drube, |
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen -Produktion, Betriebswirtschaft | Bildungsseminar Rauischholzhausen Dr. Beate Formowitz Tel.: 06424 301113 |
Teil II C (ehemals E) der RL-IZ – Digitalisierung in der Landwirtschaft
Vorübergehend ist die Antragstellung ausschließlich in Papierform möglich. In dem Jahr 2023 können Anträge auf vorzeitigen Massnahmenbeginn bis zum 30. November 2023 gestellt werden. Weitere Informationen und die Ansprechpartner für Teil C entnehmen Sie bitte der Unterseite.
Downloads und Links
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Dr. Bettina Leschhorn
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