Maßgeblich für die Förderung sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ)“. Die Richtlinien können bei Bedarf am Ende der Seite heruntergeladen werden.
Aktueller Förderaufruf – Frist 04.11.2024
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ruft aktuell zur Teilnahme an der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) auf.
Seit dem Jahr 2015 ist dies der zehnte Förderaufruf in Hessen, gleichzeitig aber auch der dritte in der neuen Förderperiode 2023-2027.
Interessierte Projektträger:innen werden aufgerufen, sich beim hessischen Innovationsdienstleister (IDL) zwecks einer Beratung zu melden:
Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) nach Artikel 127 der GAP-Strategieplan Verordnung (VO (EU) 2021/2115) ist die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Durch die Gründung Operationeller Gruppen sollen Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpft und Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv angestoßen werden. Die geplante Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen. Insbesondere soll eine schnellere und stärkere Überleitung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis realisiert werden. Dies soll zur Stärkung der Verbindung zwischen Praxis, Forschung und Innovation führen.
Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in Hessen sind dabei insbesondere folgende thematische Schwerpunkte für die Umsetzung der EIP-Agri zu beachten:
Verbesserung der Wertschöpfung landwirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten.
Diversifizierung landwirtschaftlicher Aktivitäten, u. a. in Richtung sozialer Funktionen, z. B. Gesundheitsfürsorge, soziale Integration, gemeinschaftsgestützte Landwirtschaft und Umwelt- und Ernährungsbildung.
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen.
Entwicklung effektiver, umweltgerechter und/oder ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren, Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion und des Gartenbaus über standortangepasste Sorten, Düngung und Bodenbearbeitung.
Verbesserung der Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren.
Stärkung der Zusammenarbeit und der Aktivitäten auf der Grundlage lokaler Strategien außerhalb von LEADER.
Wissensaustausch und Vernetzung insbesondere im Rahmen des landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssystems (AKIS).
Außerhalb der v. g. thematischen Schwerpunkte können in begründeten Fällen weitere Innovationsvorhaben gefördert werden, wenn diese mit den Zielen der EIP-Agri nach Artikel 77 der GAP-SP Verordnung übereinstimmen und einen Bezug zu den im GAP-Strategieplan 2023-2027 auf der Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse herausgearbeiteten Handlungsbedarfe haben.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Akteure, die als Operationelle Gruppe (OG) eine Innovation in land- und forstwirtschaftlichen Themenfeldern entwickeln, testen und umsetzen wollen. Die Förderung umfasst:
Förderung der Einrichtung und der laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit innerhalb einer OG, die für die Umsetzung eines Innovationsvorhabens gegründet wird (u. a. Ausgaben der Vorbereitung und Gründung einer OG, Sach- und Personalausgaben, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit).
Förderung von Ausgaben für die Durchführung eines einzelnen Innovationsvorhabens (u. a. Sach- und Personalausgaben, Ausgaben für Studien, Untersuchungen, Analysen und Tests, Ausgaben für Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände einschl. der dafür erforderlichen baulichen Anlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des innovativen Vorhabens stehen).
Eine OG führt ein definiertes Innovationsvorhaben durch. Die Innovation kann hier die Entwicklung und Erprobung von neuen Prozessen, Produkten, Technologien oder Methoden und Dienstleistungen sein.
Zuwendungsempfänger sind Operationelle Gruppen (OG) nach Artikel 127 der GAP-SP Verordnung.
OG können als rechtsfähige Organisationen geführt werden, bei denen ein für die inhaltliche und finanzielle Tätigkeit der OG hauptverantwortlicher Vorhabenträger (Mitglied) als Koordinator der OG zu bestimmen ist. Die Mitglieder einer OG haben ihre Beziehungen zueinander in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln.
Eine OG muss aus mehr als 2 Mitgliedern bestehen, davon mindestens ein Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Unter dem Begriff „Landwirtschaft“ bzw. „Landwirtschaftliche Unternehmen“ werden alle Akteure der Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Nahrungsmittelkette sowie Forsten subsummiert.
Mitglieder einer OG können sein:
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Forstwirtschaft,
Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft,
Forschungs- und Versuchseinrichtungen,
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen, Verbände, Vereine, berufsständische Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
sonstige Unternehmen,
natürliche Personen.
Wie wird gefördert?
Der Gesamtbetrag der gewährten Zuwendungen je Vorhaben ist auf maximal 600.000 Euro begrenzt.
Im Fall von Ausgaben für Investitionen können zusätzlich Zuwendungen mit bis zu einer Höhe von 200.000 Euro gewährt werden (für KMU).
Das Vorhaben einer OG muss innerhalb des Förderzeitraums von 2023-2027 beantragt und bewilligt sein.
Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren ab dem Datum der Bewilligung begrenzt.
Für laufende Ausgaben der Zusammenarbeit einer Operationellen Gruppe beträgt der Fördersatz 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Ausgaben für die Durchführung eines einzelnen Innovationsvorhabens beträgt der Fördersatz ebenfalls 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, ausgenommen Investitionsausgaben.
Für Investitionsausgaben (Maschinen, Instrumente, Ausrüstungsgegenstände und sonstige langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich der dafür erforderlichen baulichen Anlagen in landwirtschaftlichen Unternehmen der Urproduktion, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des innovativen Vorhabens entstehen) beträgt der Fördersatz 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Personalausgaben werden in Form von Standardeinheitskosten („Pauschalen“) nach vier Leistungsgruppen mit jährlicher Aktualisierung der Werte der Leistungsgruppen (vgl. Anlagen 1 und 2 der RL-IZ) gefördert. Die aktuell geltenden Standardeinheitskostensätze für Personalausgaben finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) unter „Innovation und Zusammenarbeit“ im Download-Bereich bzw. hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Wo wird gefördert?
Die OG muss ihren Sitz in Hessen haben. Gemeinsame Vorhaben mit anderen Bundesländern / EU-Mitgliedstaaten auf Basis entsprechender Vereinbarungen sind möglich. Das Vorhaben muss eine Problem- oder Fragestellung aus Hessen aufgreifen.
Wie ist der Ablauf der Antragstellung?
Es handelt sich, wie in der letzten Förderperiode, um ein zweistufiges Verfahren.
Im Rahmen der ersten Stufe sind Aktionsplan inklusive erforderlicher Anlagen und ein Entwurf der schriftlichen Vereinbarung (Kooperationsvertrag) beim Hessischen Innovationsdienstleister (Institut für Ländliche Strukturforschung, IfLS, Frau Thietje) sowohl per Post als auch digital einzureichen.
Auf Basis dieser eingereichten Unterlagen gibt ein EIP-Beirat, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Bewilligungsbehörde, des Fachministeriums, sowie Beratung, Forschung/Wissenschaft und Praxis besteht, ein Votum über die eingereichten Vorhaben in Bezug auf den innovativen Ansatz des Vorhabens ab. Im Anschluss kann ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde Regierungspräsidium Gießen eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Portalwww.lawileportal-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Stichtage werden jährlich festgelegt.
Es sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden (siehe Downloads am Ende der Seite).
Interessierte Gruppen können sich beim hessischen Innovationsdienstleister (IfLS Beratung & Projekte GmbH) zwecks einer Beratung melden sowie fortlaufend Projektskizzen für eine unverbindliche Vorprüfung einreichen.
Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich überreichte am 11.01.2024 Förderbescheide für landwirtschaftliche Vorhaben, die durch Innovationen und Zusammenarbeit fortschrittliche Ideen entwickeln und erproben.