Digitalisierung in der Landwirtschaft

Digitalisierung in der Landwirtschaft

Hessen unterstützt die Digitalisierung in der Landwirtschaft, einschließlich dem Garten- und Weinbau

 

Aktueller Hinweis: Antragstellung ab 01.03.2026 über das Agrar-/ LaWiLe-Portal wieder möglich

Umweltschonender wirtschaften und gleichzeitig Ausgaben für immer teurer werdende Dünge- und Pflanzenschutzmittel reduzieren, diese Möglichkeiten eröffnet das so genannte „Precision Farming“. Mit den Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ) unterstützt Hessen entsprechende Maßnahmen. Digitale Technologien können die Landwirtschaft produktiver, effizienter und ressourcenschonender machen. Mit der Richtlinienänderung in 2023 hat das Land Hessen das bereits bestehende Förderangebot weiter ausgebaut.

Ziel der Förderung ist es, die positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für die Landwirtschaft zu nutzen.

Gefördert werden kann der Erwerb von Agrarsoftware, der Einsatz von Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung, die Verwendung digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, von digitalen Systemen zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls und die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Nach zwei Förderjahren wurde das bisherige Förderangebot weiterentwickelt. Unter anderem wurde die Bemessungsgrundlage der Förderung umgestellt. Der Zuschusssatz beträgt weiterhin 40 Prozent.

Zudem wurde ein neuer Fördergegenstand mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten eingeführt. Dieser umfasst die Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis (einschl. dem Garten- und Weinbau) sowie Lösungen für die Steigerung des Ressourcenschutzes, insbesondere Energie und Wasser, und eine zeitgemäße, verbraucherorientierte Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte.

Gefördert werden können Techniken in folgenden Bereichen:

Lenksysteme, Spezialdrohnen für den Einsatz in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau, Wiegesysteme, digitale Messeinrichtungen (z.B. Wetterstationen, Wasseruhren),  Ausstattung zur Nutzung von satellitengestütztem Internet, digitales Betriebsmanagement für Direktvermarkter (z.B. digitale Kassensysteme), digitale Formate und Medien in der Direktvermarktung (z.B. Social Media) sowie Robotertechnologie und Sensortechnik, soweit diese nicht bereits in den bisher förderfähigen Angeboten enthalten sind.

Spezielles Förderangebot gemäß Nr. 2.5 der RL-IZ: Die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Neben den bekannten und grundsätzlichen kostenfreien Beratungsangeboten des LLH in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau sowie des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Weinbau wird an dieser Stelle auf das spezielle Förderangebot hingewiesen: Die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Themenschwerpunkte einer geförderten Digitalisierungsberatung in der Landwirtschaft können sein:

  • Digitale Geschäftsmodelle: Produktinnovationen und neue Services
  • Digitalisierung der Prozesslandschaft
  • Digitalisierung des Vertriebs und Marketings
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit

Die Beratung hat über ein geeignetes Beratungsunternehmen zu erfolgen. Zur Auswahl eines geeigneten Beratungsunternehmens sowie zur Konkretisierung des individuellen Beratungsbedarfes unterstützt die RKW Hessen GmbH bei der Auswahl sowie der Qualitätssicherung der Beratung. Dies erfolgt in der Regel durch

  • eine kostenfreie Erstberatung über das Digitalisierungsthema
  • die Empfehlung mehrerer geeigneter Beratungsunternehmen aus dem beim RKW Hessen geführten Beraterpool
  • Erstellung eines Angebots für die Beratung
  • Unterstützung bei Antragsstellung und Abwicklung

Regionale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner beim RKW Hessen:

Antragstellung nur noch online

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über dasLawileportalÖffnet sich in einem neuen Fenster oder ArgrarportalÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Informationen zur Förderung sowie dem Antragsverfahren können den jeweiligen Internetauftritten des LLH (Beratung Landwirtschaft und Gartenbau), des Regierungspräsidiums Darmstadt (Beratung Weinbau) sowie des Regierungspräsidiums Gießen (Förderung / Bewilligungsstelle) entnommen werden.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und weiterführende Informationen zur Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft:

Digitalisierung wird auch in der Landwirtschaft immer wichtiger. Hierfür gibt es Fördermittel, die beantragt werden können.

Förderung zur Digitalisierung in der Landwirtschaft

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ). Es handelt sich dabei um die Teilmaßnahme C der Richtlinie.

Die Richtlinie steht am Ende der Seite als Download zur Verfügung.

Ziel der Fördermaßnahme

Ziel der Maßnahme ist es, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit sowie das Management zu verbessern, das Tierwohl zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:

  • Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
  • Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
  • Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.

Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:

  1. Erwerb von einem oder mehreren Agrarsoftware-Produkt/en einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
  2. Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
    • Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen.
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen.
    • Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen. Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
  4. Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  5. Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.
  6. Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis (einschl. dem Garten- und Weinbau) sowie Lösungen für die Steigerung des Ressourcenschutzes, insbesondere Energie und Wasser, und eine zeitgemäße, verbraucherorientierte Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, die über die vorgenannten Angebote hinausgehen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die die Kriterien von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Agrarfreistellungsverordnung, unbeschadet der gewählten Rechtsform, erfüllen, wenn

  • sie mindestens 25% ihrer Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder mit verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen und die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten

oder

  • einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

sowie

  • rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen, soweit alle Beteiligten die Kriterien der KMU erfüllen.
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstleistungen für die Landwirtschaft erbringen.

Was wird gefördert?

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Gefördert werden die Nettoinvestitionskosten, folglich die Investitionskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, Skonto oder sonstigen Preisnachlässen.

  1. Agrarsoftware: Zuwendung als Festbetrag in Höhe von 500 Euro bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto.
  2. Sensortechnologie zur Düngung: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 90.000 Euro je Einheit/System.
  3. Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenzen liegen bei
    • Erwerb von Feldrobotern: 160.000 Euro je Feldroboter
    • Erwerb von vollautomatischen Geräten: 90.000 Euro je Gerät
    • Erwerb von elektronischer Reihenführung: 90.000 Euro je Gerät
    • Erwerb von Pflanzenschutzgeräten: 90.000 Euro je Gerät
  4. Gesundheitsüberwachung von Nutztieren: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 90.000 Euro je System.
  5. Beratung: Zuwendung bis 50% des Beratungshonorars möglich, maximal jedoch 600 Euro je Tagewerk Zuschuss. Die Förderobergrenze des Zuschusses liegt bei 6.000 Euro.
  6. Anschaffung bzw. Entwicklung weitere digitaler Technologien: Eine Zuwendung in Höhe von 40 % ist möglich bei einem Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500 Euro netto. Die Förderobergrenze liegt bei 90.000 Euro

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Gesamtinvestition von mehr als 10.000 Euro ein Nachweis über die Finanzierbarkeit erbracht werden muss.

Außerdem gilt, dass die Auslastung/Wirtschaftlichkeit für die Förderung von Sensortechnologien zur Düngung, der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie von Sensortechnologien zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren nachzuweisen ist.

Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Wann wird gefördert?

Die Antragstellung ist online und ganzjährig möglich.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen
- Fördertechnische Fragen
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 51.1 - Landwirtschaft, Marktstruktur
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
D-35578 Wetzlar

Herrn Jonathan Arnold, Tel.: 0641 3035120
Frau Susanne Göbel-Saller, Tel.: 0641 3035119
Mail:didl@rpgi.hessen.de
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
- Produktion, Betriebswirtschaft

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Bildungs- und Beratungszentrum Petersberg
Kreuzgrundweg 1b
D-36100 Petersberg
 

Frau Lena Gedig

Herr Jonas Hedtrich
Beratungsteam Ökonomie und Verfahrenstechnik

Herr Nicolai Gruner
Beratungsteam Ökonomie und Verfahrenstechnik

Mail: lena.gedig@llh.hessen.de

Tel.:0661 29110343

Mail: Jonas.Hedtrich@llh.hessen.de
Tel.: 0661 29110332 

Mail: nicolai.gruner@llh.hessen.de
Tel.: 0561-7299357


www.llh.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

Regierungspräsidium Darmstadt
- Digitalisierung im Weinbau

Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat 51.2 – Weinbau
Wallufer Straße 19
D-65343 Eltville

www.rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/landwirtschaft-fischerei-und-weinbau/weinbau/foerderungÖffnet sich in einem neuen Fenster

 

Mail: weinbaufoerderung@rpda.hessen.de

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