Strohballen auf einer landwirtschaftlichen Fläche.

Wahrung landwirtschaftlicher Belange

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Bei einer Vielzahl überregionaler, regionaler und örtlicher Projekte und den daraus resultierenden öffentlich rechtlichen Planungen werden u. a. auch landwirtschaftliche Flächen beansprucht und unwiederbringlich verbraucht. Neben der Beeinträchtigung der Ressource Boden werden dadurch gleichzeitig Beeinträchtigungen der örtlichen Agrarstrukturen und der Kulturlandschaften in ihren jeweiligen naturräumlichen Einheiten hervorgerufen. Die Feststellung der landwirtschaftlichen Betroffenheit einer Region/Gemarkung durch Flächenverluste auf Grund größerer Flächeninanspruchnahmen stellt eine wesentliche Abwägungsgrundlage des Regierungspräsidiums Gießen zur Beurteilung des Belanges Landwirtschaft dar.

Aufgabe dabei ist es, fachlich und gesetzlich zu prüfen und zu bewerten, wie sich diese Planungsvorhaben auf die Agrarstruktur auswirken werden. Es geht somit darum, ungünstige Folgen für die Kulturlandschaft einerseits und für betroffene Landwirte andererseits möglichst zu minimieren oder sogar abzuwenden. Darüber hinaus versteht sich das Dezernat als Mittler zwischen der praktizierenden und der hoheitlichen Belangswahrung Landwirtschaft im Rahmen des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes.

Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes sowie bei Großprojekten, die in Mittelhessen geplant und realisiert werden sollen, trägt das Dezernat mit dazu bei, durch eigene fachliche Konzeptionen in Zusammenarbeit mit den Ämtern für den ländlichen Raum bei den Landkreisen Mittelhessens raumordnerische Bedürfnisse und Fragestellungen aus Sicht der Landwirtschaft planerisch umzusetzen und einzubringen.