Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wesentlicher Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ihr Ziel ist, Sicherheit im Umgang mit Tierarzneimitteln zu gewährleisten.
Sie erstreckt sich auf die Herstellung, den Handel, die Abgabe und die Anwendung von Tierarzneimitteln sowie auf den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Ihr unterliegen somit pharmazeutische Unternehmen, Großhändler, tierärztliche Hausapotheken, Tierheilpraxen und -haltungen.
An den Handel und insbesondere die Herstellung von Arzneimitteln werden hohe Qualitätsansprüche gestellt. Die Einhaltung der betreffenden rechtlichen Vorgaben durch pharmazeutische Unternehmen wird regelmäßig überprüft. Das tierärztliche Dispensierrecht mit der Möglichkeit zur Abgabe von Arzneimitteln weist dem Tierarzt eine besondere Rolle im Rahmen des Verkehrs mit Tierarzneimitteln zu. Daher ist die regelmäßige, risikoorientierte Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken eine zentrale Aufgabe der Tierarzneimittelüberwachung. In diesem Zusammenhang wird auch der Bezug und Verbleib von Betäubungsmitteln überprüft. Ähnliche Kontrollen erfolgen auch in Tierheilpraxen. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Tierarzneimitteln in der Tierhaltung, insbesondere mit Antibiotika, ist Voraussetzung, um rückstandsfreie Lebensmittel zu gewinnen und bakterielle Resistenzen zu vermeiden. Daher werden landwirtschaftliche Nutztierhaltungen regelmäßig überprüft und die Betriebsinhaber über rechtliche und fachliche Belange informiert.
Bei der Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe wird zudem der Nationale Rückstandskontrollplan umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein EU-weites Probenentnahmesystem, das die Anwendung verbotener Substanzen (z.B. Masthilfsmittel) aufdecken soll. Zu diesem Zweck werden Blut-, Urin-, Milch- und Haarproben entnommen und im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor analysiert.