Die meisten der Geräte, die etwa im Baumarkt erworben werden können, seien allerdings überhaupt nicht für den gewerblichen Betrieb ausgerüstet und geeignet, betont Christian Theiß. Als Arbeitsschutzexperte überprüft er regelmäßig Gaststätten. „Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen wie z.B. ein Gas-Kippschutzventil, das die Gaszufuhr bei gefährlicher Neigung der Gasflasche unterbricht, sind nämlich in der Regel nicht vorhanden. Ein unbemerkter Gasaustritt kann dann schnell verheerende Folgen haben, denn oftmals darf in den Außenbereichen geraucht werden, offenes Feuer ist somit allgegenwärtig. Tritt ein Liter flüssiges Propan aus der Gasflasche aus, entstehen 260 Liter gasförmiges Propan und bilden mit der Umgebungsluft ein hochentzündliches Gemisch“, berichtet Theiß weiter.
Tückisches Gas
Aber nicht nur das: Gefährlich kann es vor allem dann werden, wenn die gasbetriebenen Terrassenheizstrahler in umschlossenen Bereichen wie in einem Pavillon vor einem Imbisswagen oder sogar in Innenräumen genutzt werden. Zur Verbrennung von Propangas wird Sauerstoff benötigt und es entsteht Kohlenstoffdioxid (CO2), das sich durch die fehlende Lüftung ansammeln kann. „Kohlenstoffdioxid ist ein tückisches Gas: betroffene Menschen können es weder sehen, riechen noch schmecken.“ Es kann schon ab einer Konzentration von fünf Prozent in der Atemluft erhebliche Beschwerden wie Schwindel, Kopfschmerzen oder sogar Atemnot verursachen. „Kohlenstoffdioxid-Konzentrationen von acht Prozent führen innerhalb von 30 bis 60 Minuten zum Tod“, betont Isabelle Fuchs, Gefahrstoffexpertin bei dem RP Gießen. Ist in der Raumluft nicht mehr genügend Sauerstoff für eine vollständige Verbrennung des Flüssiggases vorhanden, kann zusätzlich auch das hochgiftige Kohlenstoffmonoxid entstehen.
„Bei der Aufstellung im umschlossenen Außenbereich, also z.B. in einem Zelt, muss mindestens ein Viertel der Umschließungsfläche offen sein. Das bedeutet, dass bei einem quadratischen Pavillon mindestens eine Außenwand komplett geöffnet sein muss“, erläutert Isabelle Fuchs weiter. Nur so kann sichergestellt werden, dass genügend frische Luft zur Verbrennung nachströmen kann und der Sauerstoffgehalt der Luft nicht sinkt. „Auch die Ansammlung von gefährlichem Kohlenstoffdioxid wird so verhindert.“
Ihr Kollege Christian Theiß ergänzt: „Überdies müssen die Geräte bei gewerblichem Betrieb einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden. Hierbei werden sicherheitsrelevante Bauteile und ganz besonders die Dichtheit der Gasanlage gecheckt. Auch ein geeigneter Feuerlöscher sollte für den Ernstfall bereitgestellt werden.“
Alternativen, die mit weit weniger Aufwand und Gefahren betrieben werden können, sind elektrische Geräte. Zwar müssen auch diese bei gewerblicher Nutzung regelmäßig geprüft werden, allerdings entfallen die strikten Anforderungen an die Lüftung.