Eine asiatische Hornisse sitzt an einer Weintraube und frisst

Regierungspräsidium Gießen

Bürgerinnen und Bürger können mitwirken

Asiatische Hornisse und Wassersalat bei Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt – Unterlagen liegen ab 1. Oktober in den drei Regierungspräsidien aus – Stellungnahmen bis 2. Dezember 2024 möglich

Hessen. Fast 90 Tier- und Pflanzenarten stehen in der Europäischen Union auf der Liste der invasiven Arten. Sie alle haben gemein, dass sie die biologische Vielfalt bedrohen und ganze Ökosysteme verändern. Noch dazu können sie sich negativ auf Gesundheit und Wirtschaft auswirken. Je verbreiteter die Arten sind, desto schwieriger und nahezu unmöglich ist ihre Beseitigung. Aber die Populationen können eingedämmt werden. Dafür gibt es je nach Art bestimmte Maßnahmen, die zum Management ergriffen werden können und von den Mitgliedsstaaten gemeinsam entwickelt werden. Das läuft nicht nur auf der Ebene der Forschung und Politik ab, sondern die Bürgerinnen und Bürger können daran mitwirken, indem sie zu den jeweiligen Managementplänen und Maßnahmenblättern Stellung nehmen. Ab Oktober läuft in Hessen für zwei Monate eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Fokus stehen dabei die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) und der Wassersalat (Pistia stratiotes).

Sehr große Nester

Die Asiatische Hornisse kommt ursprünglich aus Südostasien. Vermutlich ist die gesamte Population, die sich inzwischen von Spanien über Frankreich bis zu uns ausbreiten konnte, auf eine einzige Königin zurückzuführen, die unwissentlich eingeschleppt wurde. Die Art kann sehr viel größere Staaten bilden als die heimische, unter Schutz stehende Europäische Hornisse. Pro Saison, die bis in den Winter dauern kann, können mehrere hundert Jungköniginnen pro Nest ausfliegen. Ihre Ausbreitungsgeschwindigkeit ist also rasant und ihr Hunger auf proteinreiche Insekten um ein Vielfaches höher als das der heimischen Hornissenart. So gefährdet das Jagdverhalten der Asiatischen Hornisse die ohnehin seit Jahren stark zurückgehende Insektenvielfalt sowie die Imkerei und damit auch die lebensnotwendige Bestäubungsleistung für Wild- und Kulturpflanzen. Ihre mitunter sehr großen Nester bauen Asiatische Hornissen vermehrt im Freien, zum Beispiel in Bäumen und Hecken. Sie scheuen dabei keinen Kontakt zu Menschen und können somit für Allergiker zum ernsthaften Problem werden. Ihr Gift ist zwar nicht stärker als das einer Honigbiene, aber sie reagieren bei (vermeintlicher) Gefahr aggressiv.

Vor allem im Südhessen und entlang des Rheins sind die Bestände der Asiatischen Hornisse in den vergangenen Jahren regelrecht explodiert. In Mittelhessen wurde 2023 ein erster Fall gemeldet und das Nest konnte vor Ausfliegen von Jungköniginnen beseitigt werden. Die Dunkelziffer ist aber vermutlich sehr viel höher als die eingehenden Meldungen. Im Vergleich zur heimischen Europäischen Hornisse ist die invasive Asiatische Hornisse an ihren gelben Beinen und einem schwarzen Thorax zu erkennen. Zur Unterscheidung der Asiatischen Hornisse von der Europäischen Hornisse können Charakteristika des Nestes sowie des Körperbaus herangezogen werden. Funde bzw. Sichtungen von Neststandorten (am besten mit Foto) können im Online-Meldeportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie eingegeben werden (hierfür ist keine vorherige Anmeldung oder Registrierung nötig), um die Ausbreitung zu dokumentieren und mit einer raschen Entfernung der Nester verlangsamen zu können: https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/invasive-artenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

 

Ein Schaubild, das die Unterschiede zwischen asiatischer und europäischer Hornisse zeigt

Die Herkunft des Wassersalates, auch Grüne Wasserrose oder Muschelblume genannt, ist unklar. Vermutlich liegt der Ursprung in Südamerika. Vor fast 200 Jahren wurden die ersten Exemplare als Zierpflanzen nach Deutschland eingeführt. Wassersalat ist in Botanischen Gärten, Parks, im Aquaristik-Handel und im Gartenbau anzutreffen. Die beliebte Wasserpflanze findet sich in fast jedem Gartenteich, Wasserbecken oder Aquarium. Von dort konnten unbeabsichtigt, manchmal auch absichtlich, Exemplare in die freie Natur gelangen. Es sind bereits einige unbeständige Bestände in der freien Natur dokumentiert und die Gefahr einer weiteren Ausbreitung über illegale Entsorgung von Aquarienwasser oder Gartenabfällen ist sehr hoch.

Wassersalat

In der Natur verursacht die Art große Probleme: Wassersalat kann flächige Dominanzbestände in stehenden und langsam fließenden Gewässern bilden. Die Pflanze schwimmt auf der Gewässeroberfläche, verwurzelt sich bei niedrigem Wasserstand oder am seichten Ufer auch im Boden. Ihre großen, bläulich bis hellgrünen Blätter sind charakteristisch und mit keiner heimischen Art zu verwechseln. Blüten und Beeren sind eher unscheinbar und für die Vermehrung nur zweitranging, stattdessen bildet jede einzelne Pflanze mehrere Ausläufer. So sind offene Wasserflächen schnell von einem Teppich aus Wassersalat bedeckt. Dann haben andere (schwimmende) Wasserpflanzen keine Chance und es kommt kaum mehr Licht im Gewässer an. Durch die hohe Konkurrenz und starke Beschattung verändert die invasive Art ganze Ökosysteme, indem heimische Arten verdrängt werden, die wiederum Nahrung und Lebensraum für verschiedene Tiere wären. Zudem verändern die verdunkelten Lichtverhältnisse die Sauerstoffversorgung und den gesamten Nährstoffhaushalt im Gewässer.

Unterlagen auch im Internet

Beide Arten sind eine Gefahr für die heimische Artenvielfalt – und daher Thema für die Oberen Naturschutzbehörden bei den drei hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen zum Management der invasiven Arten vom 1.Oktober bis zum 2. Dezember 2024 in den drei Regierungspräsidien aus:

RP Gießen: Schanzenfeldstraße 10 (Raum Nr. 18A), 35578 Wetzlar

RP Kassel: Am alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

RP Darmstadt: Wilhelminenstr.1-3 (Raum 2.025 oder 2.023), 64283 Darmstadt

Die Unterlagen können zudem unter www.anhoerungsportal.deÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden. Ebenfalls können bis zum 2. Dezember 2024 Stellungnahmen online eingereicht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an die drei Regierungspräsidien gesendet werden. Vor Ort besteht auch die Möglichkeit zur Niederschrift.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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