Ein Mann in Arbeitskleidung steht auf einer Wiese und mäht sie mit einer Motorsense

Regierungspräsidium Gießen

Das kann auch mal ins Auge gehen

Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum sicheren Arbeiten mit Motorsense und Freischneider

Gießen. Sommer und viel Regen – das sorgt dafür, dass die Pflanzen im Garten, in Grünanlagen und im Freiland ordentlich wachsen. Es blüht und grünt allerorten. Aber nicht überall ist das üppige Grün wünschenswert, sondern eher störend, sodass es oft zurückgeschnitten werden muss. Wege und Zugänge müssen schließlich freigehalten, Grünflächen für die Nutzung kurzgehalten werden. In vielen Bereichen müssen dazu Freischneider oder Motorsensen eingesetzt werden. Aber diese Werkzeuge sind nicht ungefährlich und es kommt immer wieder zu Unfällen. „Selbst, wenn man ,nur mal schnell‘ etwas mähen möchte: Die persönliche Schutzausrüstung ist das A und O“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer seiner Behörde informieren daher, auf welche Schutzmaßnahmen besonders zu achten ist.

Vielseitig einsetzbar

Aus ihrer Erfahrung wissen sie: „Häufig sind es fehlende Sicherheitsmaßnahmen oder der nicht ausreichende Körperschutz, die bei Mäh- und Schnittarbeiten an Spielplätzen oder in Park- und Gartenanlagen zu Unfällen und Verletzungen führen.“ Auch die Unfallversicherungsträger berichten von Unfällen bei der Grünpflege, sei es durch weggeschleuderte Steine, Arbeiten in Hanglage, unsachgemäße Gerätebedienung oder Manipulationen. „Wenn der Augen- oder Gesichtsschutz nicht getragen wird, kann das dann auch mal ins Auge gehen. Daher sind unbedingt die Verwendungshinweise der Hersteller zu beachten“, betonen die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer aus dem zuständigen RP-Dezernat.

Motorsense und Freischneider sind vielseitig einsetzbar. Trotzdem ist darauf zu achten, dass das Gerät für die vorgesehene Nutzung geeignet ist. Insbesondere für kleine oder auch schwer zugängliche Flächen werden häufig Freischneider eingesetzt. Eine gute Alternative zu Fadenköpfen bieten schleuderarme Schneidköpfe mitgegenläufig rotierenden Messerblättern, erklären die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer.

Neben der Wahl des geeigneten Geräts muss natürlich auch die jeweilige Gebrauchsanleitung beachtet werden, insbesondere die Hinweise zu den Sicherheitsmaßnahmen. Die betreffen sowohl denjenigen, der das Gerät benutzt, als auch die Personen in der näheren Umgebung. Dabei geht es um die Gefahren, die von den Schneidgeräten selbst, hochgeschleuderten Fremdkörpern oder auch durch Arbeiten auf unebenem Gelände ausgehen. Grundsätzlich gilt für alle, die mit diesen Geräten beruflich arbeiten: Freischneider dürfen nur von Personen bedient werden, die mindestens 18 Jahre alt und in die Bedienung eingewiesen sind und unterwiesen wurden (Personen unter 18 Jahren in der Ausbildung nur unter fachkundiger Aufsicht).

Von Kopf bis Fuß geschützt

Vor Arbeitsbeginn sollte der einwandfreie Zustand des Gerätes geprüft werden. Geräte mit defekten oder manipulierten Schutzvorrichtungen dürfen nicht benutzt werden. Haltegriffe und Tragegurte sind auf die Körpergröße einzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kombinationen von Schneidwerkzeug, Schutz, Griff und Tragegurt stimmen, so der Hinweis der Expertinnen und Experten. Beim Mähen ist es wichtig, sich im wahrsten Sinne des Wortes von Kopf bis Fuß zu schützen. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören Sicherheitsschuhe, geschlossene Arbeitskleidung, Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille zusätzlich zum Gesichtsschutz und gegebenenfalls Gehörschutz. Wichtig ist es, auf einen sicheren Stand zu achten und das Werkzeug mit beiden Händen zu führen. Nach der Verwendung ist die Maschine mit einem Werkzeugschutz zu transportieren.

Um sicherzustellen, dass auch andere Personen in der Nähe der Mäharbeiten geschützt sind, ist ein ausreichender Sicherheitsabstand gemäß den jeweiligen Herstellerangaben einzuhalten. Insbesondere im öffentlichen Bereich soll ein höherer Sicherheitsabstand von mindestens 15 Metern eingehalten werden. Bestenfalls ist der Gefahrenbereich zusätzlich abzusperren und zu kennzeichnen.

Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Sicherheitsmaßnahmen bei der beruflichen Verwendung gefährlicher Maschinen, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

 

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