Gießen. Mittelhessen ist reich an alten Stollen und Gruben zur Gewinnung von Eisenerz und anderen Bodenschätzen. Sie sind ein wichtiger Lebensraum und vor allem wichtige Rückzugsorte für viele Tierarten – entweder das ganze Jahr über oder nur zu bestimmten Zeiten. Schließlich ist es dort dunkel, meist feucht und kühl, aber frostfrei und die Temperaturschwankungen sind gering. „Fledermäuse halten hier im Moment noch ihren Winterschlaf und verstecken sich meistens in tiefen Spalten und Rissen. Daher sind sie nicht leicht zu entdecken“, weiß Stefanie Specht vom Dezernat für Schutzgebiete des Regierungspräsidiums Gießen.
Bekannte Winterquartiere sind normalerweise verschlossen, vergittert oder bis auf kleine, für Fledermäuse durchlässige Schlitze zugemauert, um Fressfeinde wie Waschbären fernzuhalten. „Es ist wichtig, dass das auch so bleibt, Schlösser nicht aufgebrochen und Stollen nicht begangen werden“, appelliert sie insbesondere an Hobby-Höhlenforscher. „Letzteres kann für Menschen gefährlich sein. Gerade Laien können nicht einschätzen, ob die Standsicherheit noch gegeben ist oder überhaupt noch ausreichend Luft zum Atmen bleibt“, erklärt Hendrik Ebert, Leiter des Dezernats Bergaufsicht beim Regierungspräsidium. Nicht zu vergessen ist, dass das Betreten von Stollen und Höhlen letztlich Hausfriedensbruch darstellt und somit strafbar ist.
Keine Blutsauger
Unabhängig von der Gefahr für Menschen – besonders für die streng geschützten Fledermäuse hat das Betreten von Stollen, Gruben und Höhlen schlimme Folgen. „Die meisten Höhlenbewohner vertragen es nicht, wenn Menschen in ihren Lebensraum eindringen. Fledermäuse, die im Winterschlaf aufgeschreckt werden, sterben meistens an Entkräftung.“ Ist der Zugang einmal geöffnet, sind die schlafenden Fledermäuse eine leichte Beute für Waschbären und andere fleischfressende Tiere. Noch dazu besteht die Gefahr, dass sie totgetrampelt werden. „Bei allen hier heimischen Fledermausarten handelt es sich nicht um Blutsauger. Stattdessen jagen sie Insekten und vertilgen massenweise Stechmücken. Dies sollte uns alle motivieren, unsere Fledermäuse zu schützen und ihre Winterquartiere nicht zu betreten“, bittet die Expertin. Das ist vom 1. Oktober bis zum 31. März laut Bundesnaturschutzgesetz ohnehin streng untersagt. Aber auch wenn die Fledermäuse ausgeflogen sind, tummeln sich hier das ganze Jahr über noch andere Tiere, beispielsweise Feuersalamander, Springschwanz- und Spinnenarten, die es zu schützen gilt.