Gießen. Natürliche und naturnahe Gewässer sind wertvolle Lebensräume. Libellen, Fische, Wasserläufer, Teichrosen, seltene Vögel – die Liste der Tiere und Pflanzen, die hier leben und wachsen, lässt sich problemlos fortsetzen. Das gilt sowohl für fließende Gewässer, also Flüsse und Bäche, als auch für stehende Gewässer wie Seen, Teiche und Weiher. Und das macht sie zu schützenswerten Biotopen. Es gibt viele davon in Mittelhessen, beispielsweise im Naturschutzgebiet Oberes Verstal im Landkreis Gießen, im Dombachtal im Landkreis Limburg-Weilburg, im Naturschutzgebiet Obermooser Teich im Vogelsbergkreis, im Naturschutzgebiet Winshäuser Teich im Landkreis Marburg- Biedenkopf und im Naturschutzgebiet „Aubachtal bei Rabenscheid“ im Lahn-Dill-Kreis. „Aber nicht nur die Gewässer selbst sind geschützt, sondern auch die Ufer einschließlich ihrer naturnahen Vegetation“, berichtet Stefanie Specht vom Dezernat für Schutzgebiete des Regierungspräsidiums Gießen. Flächen in der Aue, die regelmäßig durch die fließenden Gewässer überschwemmt werden, sind ebenfalls geschützt. Künstlich angelegte Gewässer wie beispielsweise Kanäle oder Stauseen fallen hingegen nicht unter die Schutzkategorie von Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes.