Gießen. Egal ob Riesenrad oder Karussell: Wer sie betreibt, braucht dafür eine Genehmigung. Diese sogenannte Ausführungsgenehmigung kommt in Hessen seit nunmehr zehn Jahren zentral vom Regierungspräsidium Gießen. „Die Arbeit in unserer Genehmigungsstelle sorgt dafür, dass Veranstaltungen wie Volksfeste nicht nur ein Vergnügen, sondern auch sicher für alle Besucherinnen und Besucher sind. Mit Fachkompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung trägt das Team dazu bei, dass die strengen Sicherheitsstandards für die sogenannten Fliegenden Bauten in Hessen eingehalten werden“, bringt es Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich auf den Punkt.
Zu den Fliegenden Bauten zählen aber nicht nur Karussells und Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten und Volksfesten, sondern ebenso Zelte oder Aufbauten für Konzerte, Festivals und ähnliche Veranstaltungen. Unter dem Begriff „Fliegende Bauten“ werden alle baulichen Anlagen zusammengefasst, die an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Dabei ist das Regierungspräsidium Gießen nicht nur für die Erteilung der Genehmigung zuständig, sondern auch dann, wenn Änderungen, Verlängerungen oder Übertragungen anstehen.
Rund 5.400 Anträge in zehn Jahren
Bevor das Regierungspräsidium die Aufgaben zentral übernahm, wurden diese von den 36 hessischen unteren Bauaufsichtsbehörden bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Sonderstatusstädten wahrgenommen. Fliegende Bauten sind mit anderen baulichen Anlagen nur eingeschränkt vergleichbar. So gelten spezielle Anforderungen an die verschiedenen Arten wie Zelte und Fahrgeschäfte. Das hat letztlich auch dazu geführt, dass diese Aufgabe bei einer Behörde zentralisiert wurde. Denn es stand in keinem Verhältnis, das spezielle Fachwissen angesichts von teilweise nur wenigen Fällen an so vielen Stellen bereitzuhalten. Somit wurde die Fachexpertise für diese speziellen Verfahren zum 1. Mai 2015 beim RP in Gießen gebündelt.
In den vergangenen zehn Jahren hat die Genehmigungsstelle rund 5.400 Anträge bearbeitet und damit die Grundlage für den sicheren Betrieb zahlreicher Fahrgeschäfte, Zelte, Bühnen, Tribünen und Belustigungsgeschäfte geschaffen. Insgesamt hatte die Genehmigungsstelle in diesem Zeitraum fast 4.000 Anlagen im Bestand, wobei diese in zeitlichen Abständen immer wieder überprüft und die Genehmigungen aktualisiert werden müssen.
Demgegenüber sind die unteren Bauaufsichtsbehörden weiterhin dafür zuständig, die Gebrauchsabnahme vor Inbetriebnahme des Fliegenden Baus am jeweiligen Aufstellort durchzuführen. Die Fachaufsicht über die Gebrauchsabnahme übt ebenfalls das RP aus. Zudem veranstaltet die Gießener Behörde einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch, an dem unter anderem Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden und Experten eines TÜV teilnehmen. Dabei werden kritische Aspekte und verschiedene Fragestellungen eingehender besprochen und beraten.