Gießen. Die anhaltende kühle Luft hatte viele Menschen davon abgehalten, sich lange draußen aufzuhalten. Doch jetzt ist der Sommer auch in Hessen angekommen. Wann und wo es irgendwie geht, genießen die Menschen den Aufenthalt unter freiem Himmel. Sonnenlicht und -wärme stärken unser Wohlbefinden. Doch mit der Sonne kommt auch die UV-Belastung, die unserer Haut schaden und im schlimmsten Fall sogar zu Hautkrebs führen kann. Das spielt nicht nur in der Freizeit, sondern gerade auch im Beruf eine Rolle. Das Regierungspräsidium Gießen überwacht nicht nur den Arbeitnehmerschutz, es unterstützt und berät Unternehmen auch. Passend zur Jahreszeit gibt es Tipps, wie man sich bei der Arbeit im Freien schützen kann und was für Arbeitgeber hier zu tun ist.
„Die Zahlen sprechen für sich: Jedes Jahr erkranken in Deutschland mehr als 250.000 Menschen neu an Hautkrebs“, macht Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich passend zum Tag des Sonnenschutzes am Mittwoch, 21. Juni, deutlich. Bei jedem zehnten Fall handele es sich um eine bösartige Form. Bei den Todesfällen hat das statistische Bundesamt in Wiesbaden in den vergangenen 20 Jahren eine Steigerung um mehr als die Hälfte (55 Prozent) verzeichnet. Das Bundesamt für Strahlenschutz teilt mit, dass durch die Klimaveränderungen, die auch in unseren Regionen große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, mit einer weiteren Steigerung der Hautkrebsinzidenz zu rechnen sei. „Besonders gefährdet sind dabei Personen, die im Freien arbeiten“, berichtet RP Ullrich weiter.
Was vermeidbar ist, muss vermieden werden
Es gibt viele Berufsgruppen, bei denen mit einer erhöhten UV-Belastung durch Sonneneinstrahlung zu rechnen ist. Dazu zählen Land- und Forstwirtschaft, Baugewerbe und Handwerk, Garten- und Landschaftsbauer, Straßenarbeiter oder auch Bademeister.
Für den Schutz von Beschäftigten vor natürlicher UV-Strahlung gibt es zwar keine Grenzwerte, die herangezogen werden könnten. „Es gilt aber die Prämisse: Was vermeidbar ist, muss vermieden werden“, erläutert RP-Arbeitsschützer Holger Lehnhardt. Welche Schutzmaßnahmen letztlich zu treffen sind, müssen Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. „Die beste Maßnahme trifft der Arbeitgeber, wenn er dafür sorgt, dass die Haut der Beschäftigten möglichst wenig Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist“, berichtet Lehnhardt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die natürliche UV-Strahlung tagsüber auch bei bewölktem Himmel vorhanden ist.
Ganz praktisch heißt das: Entweder den Arbeitsplatz in den Schatten verlegen oder – wenn dies nicht möglich ist – dafür sorgen, dass möglichst viel Haut mit Kleidung bedeckt wird. „Dafür sind moderne Mikrofasertextilien gut geeignet, denn sie leiten Körperschweiß nach außen ab, was zusätzlich eine kühlende Wirkung hat.“ Als Kopfschutz sollten Helme oder textile Kopfbedeckungen mit Nackentuch getragen werden, damit auch die Ohren bedeckt sind. Für unbedeckte Körperstellen sollte eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden.