Gießen/Hessen. Wer sich beim Metzger oder im Supermarkt für frisches Schweinefleisch entscheidet, soll in Zukunft eine bewusstere Kaufentscheidung treffen können. Wie wurde ein Tier während der Mast gehalten? Stand es nur im Stall? Hatte es Auslauf? Das kann ab 1. August schnell und einfach erkannt werden. Denn das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sorgt für eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform der Schlachttiere auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Unterschieden wird dabei zwischen fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/ Weide“ und „Bio“. Damit die Kennzeichnung im Handel fristgerecht starten kann, müssen sich alle schweinehaltenden Betriebe in Hessen – sofern noch nicht geschehen – beim Regierungspräsidium Gießen melden und die Haltungsform ihrer Mastschweine mitteilen. Betroffen sind momentan alle Betriebe, die Mastschweine ab der zehnten Lebenswoche mit einem Gewicht über 30 Kilogramm bis zur Schlachtung halten.
Individuelle Kennnummer
Die Betriebe erhalten nach der Meldung beim Regierungspräsidium Gießen als landesweit zuständiger Behörde eine individuelle Kennnummer. Mit dieser kann die Information über die Haltungsform der Schweine im Verarbeitungsprozess weitergegeben und am Ende auf dem Lebensmittel ausgewiesen werden. Der entsprechende Antrag für die Mitteilung der Haltungsform und damit die Beantragung der Kennnummer ist auf dem Beteiligungsportal Hessen zu finden: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1005118Öffnet sich in einem neuen Fenster. Dort sind auch weitere Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie zur Mitteilung der Haltungsform aufgeführt.
Da die Bearbeitung der Anträge etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, bittet das Regierungspräsidium Gießen um eine zeitnahe Mitteilung der Haltungsformen, damit die Kennnummern rechtzeitig vergeben werden können. Bei Fragen stehen die RP-Beschäftigten per E-Mail an THKG@rpgi.hessen.de oder telefonisch unter 0641/303 5165 zur Verfügung.