Die Rotorblätter eines Windrads

Regierungspräsidium Gießen

Jährliche Stromversorgung für über 20.000 Haushalte

Regierungspräsidium Gießen genehmigt Windpark Dreihausen-Nordeck

Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von fünf Windenergieanlagen im Windpark Dreihausen-Nordeck erteilt. Die Standorte der Anlagen befinden sich in Allendorf (Lumda) mit drei sowie in Ebsdorfergrund mit zwei Anlagen. Mit einer Nennleistung von insgesamt 28 Megawatt kann für den gesamten Windpark ein jährlicher Stromertrag von mehr als 80.000 Megawattstunden prognostiziert werden. Dieser wird mindestens 20.000 Drei-Personen-Haushalte mit regional erzeugtem, grünem Strom versorgen können. Antragstellerin ist die wpd Windpark Dreihausen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen.

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen modernster Bauart und -größe. Es handelt sich dabei um Anlagen vom Typ Vestas V 150–5.6 mit 169 Meter Nabenhöhe, 150 Meter Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 244 Meter. Ursprünglich war das Genehmigungsverfahren als sogenanntes förmliches Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geplant. Dies hätte dann auch bedeutet, dass eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Verfahrensvorschriften des BImSchG durchzuführen gewesen wäre.

Umfangreiche Eingaben

Auf Antrag der Projektiererin wurden jedoch die zwischenzeitlich in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren speziell von Verfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien angewandt. Dies führte neben einer modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Wegfall einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung auch dazu, dass das Genehmigungsverfahren auf das vereinfachte Verfahren nach dem BImSchG umzustellen war. Dieses sieht keine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Die dennoch von Dritten eingereichten umfangreichen Eingaben wurden unabhängig dieser Verfahrensumstellung vom RP Gießen als Genehmigungsbehörde entgegengenommen. Dabei handelte es sich unter anderem um die Bürgerinitiative Wald ohne Windkraft (WoW), das Marburger Institut für Ornithologie und Ökologie und die Naturschutzinitiative. Daraufhin sind die jeweils betroffenen Fachbehörden hinzugezogen worden. Die Eingaben fanden dadurch Eingang in das Genehmigungsverfahren und sind dort entsprechend berücksichtigt worden.

Wesentliche Gegenstände der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit waren neben dem technischen Immissionsschutz, also dem Schutz vor Lärm und Schattenwurf, auch eine Vielzahl weiterer Umweltbelange wie Naturschutz- und Forstrecht, aber auch Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes oder der Luftverkehrssicherheit. Besondere Bedeutung kamen unter anderem dem Schutz des Grundwassers und der Sicherstellung der Wasserversorgung zu. Nach Prüfung aller Belange kam die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Umsetzung des Vorhabens keine Hinderungsgründe entgegenstehen.  

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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