Gießen. Die zweistreifige Konrad-Adenauer-Brücke verbindet im Zuge der L 3020 als wichtige Hauptverkehrsstraße den Innerstädtischen Ring mit der Bundestraße 429. Überlastungen in den Hauptverkehrszeiten und erhebliche bauliche Schäden – seit 2020 ist die Brücke bereits für Schwerlastverkehr über 3,5 Tonnen gesperrt - machen nun einen Neubau erforderlich. Die Erweiterung des Brückenbauwerks auf vier Fahrstreifen soll den Verkehrsfluss verbessern. Der Plan sieht auch die Erneuerung des westlich angrenzenden Abschnitts der Heuchelheimer Straße und des östlich angrenzenden Abschnitts der Gabelsbergerstraße vor. Die bestehende Lücke in der Radverkehrsführung zwischen der Heuchelheimer Straße und der Schanzenstraße in beiden Fahrtrichtungen soll im Zuge der geplanten Baumaßnahmen ebenfalls geschlossen werden. Für dieses Vorhaben hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen das straßenrechtliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Den Antrag dafür hat die Universitätsstadt Gießen gestellt.
Die Planunterlagen zum Vorhaben werden an Montag, 4. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 3. August, auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen ( www.rp-giessen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster – unter „Presse“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus der Universitätsstadt Gießen zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienstzeiten – montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr - und nach telefonischer Vereinbarung aus. Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben die Möglichkeit, bis Mittwoch, 17. August, Einwände zu erheben. Dem Magistrat der Universitätsstadt Gießen sowie weiteren zu beteiligenden Stellen wurden die Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zu diesem Termin zugesandt.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP Gießen – gegebenenfalls im Rahmen eines Erörterungstermins – mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Anschließend werden die Ergebnisse in Form eines Berichts zusammen mit den Planunterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vorgelegt. Dieses erlässt dann den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Schaffung des Baurechts.