Symbolfoto Batteriesäure

Regierungspräsidium Gießen

RP informiert über Gesetz - und was Privatpersonen jetzt tun sollten

Früher gang und gäbe, heute verboten: Seit 2. Februar 2022 dürfen Privatpersonen keine Schwefelsäure in einer Konzentration über 15 Prozent besitzen – Abgabe beim Schadstoffmobil möglich

Gießen. Man findet sie noch in vielen privaten Garagen und Kellern: Konzentrierte Schwefelsäure, die zum Auffüllen von Autobatterien gedacht ist. Was früher gang und gäbe war, ist heute verboten. Seit dem 2. Februar 2022 dürfen Privatpersonen keine Schwefelsäure in einer Konzentration über 15 Prozent besitzen. „Wer sie trotzdem noch hat, macht sich strafbar“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

„Das hat nicht nur mit der Gefahr zu tun, die sich bei falscher Handhabung dieser stark ätzenden Säure ergeben könnte. Sondern auch mit neuen Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von Chemikalien“, sagt RP-Mitarbeiterin Wiebke Werneier. „Schwefelsäure und andere Chemikalien können nämlich für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Terroristen verwenden sie beispielsweise zur Herstellung von Explosivstoffen, mit denen Anschläge verübt werden können“, erklärt Werneier.

Momentan dominieren zwar andere Thermen die Nachrichten, dennoch ist die Bedrohungslage durch selbst hergestellte Explosivstoffe in der Europäischen Union hoch. Dafür geeignete Chemikalien werden als Ausgangsstoffe bezeichnet. Um deren Missbrauch zu verhindern, wurde in der Bundesrepublik Deutschland – basierend auf der europäischen Verordnung (EU) 2019/1148 – das Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) erlassen. Das Ausgangsstoffgesetz trat bereits im Februar 2021 in Kraft. Dies führte dazu, dass bestimmte Chemikalien nicht mehr von Privatpersonen erworben und besessen werden dürfen. Eine gewährte Übergangsfrist für den Besitz der beschränkten Ausgangsstoffe lief zum 2. Februar 2022 aus.

RP überwacht Handel

Der Handel wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Online-Händler, aber auch Einkaufsmärkte müssen verdächtige Einkäufe oder versuchte Einkäufe innerhalb von 24 Stunden an das Landeskriminalamt melden. Gleiches gilt, wenn diese Stoffe abhandenkommen oder gestohlen werden. Dafür müssen sie Verfahrensweisen festlegen und ihr Verkaufspersonal entsprechend schulen. „Das Regierungspräsidium Gießen überwacht hessenweit den Handel, damit diese Maßnahmen auch umgesetzt werden. Zu diesem Zweck darf die Behörde sogar Testkäufe durchführen“, berichtet RP-Expertin Werneier.

Wer heute eine neue Auto- oder Motorradbatterie erwerben will, bekommt diese nur noch bereits gefüllt beim Händler. Der Erwerb von trocken vorgeladenen Batterien ist somit nicht mehr möglich. „Sollten Sie zu Hause noch Schwefelsäure haben, so bringen Sie sie bitte so schnell wie möglich zum Schadstoffmobil in Ihrem Landkreis. Sammeltermine findet man auf der Homepage der Kreisabfallwirtschaft. Keinesfalls sollte die Säure im Hausmüll entsorgt oder gar in den Abfluss geschüttet werden“, rät Werneier.

Für Fragen zum Ausgangsstoffgesetz steht das Regierungspräsidium Gießen gerne Rede und Antwort. Es ist unter der Rufnummer 0641 303-0 zu erreichen. Es können auch Anfragen per E-Mail gestellt an ausgangsstoffgesetz-hessen@rpgi.hessen.de gestellt werden.

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Oliver Keßler

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