Ein Windrad vor einem bewölkten Himmel

Regierungspräsidium Gießen

Sechs Megawatt pro Anlage

Regierungspräsidium Gießen genehmigt Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Radmühl“ in Freiensteinau

Gießen. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat den Bau und späteren Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Radmühl“ in Freiensteinau, Gemarkung Preuß. Radmühl, immissionsschutzrechtlich genehmigt. Betreiberin der Anlagen wird die ImWind Erneuerbare Energie sein, die ihren Sitz, wie auch die Windpark Birstein GmbH als Antragstellerin, in Mainz hat.

Die geplanten Windenergieanlagen werden eine Nabenhöhe von 169 Metern, einen Rotordurchmesser von 162 Metern, eine Gesamthöhe von 250 Metern und eine Nennleistung von sechs Megawatt je Anlage haben. Die erteilte Genehmigung berechtigt nicht nur zum Bau und Betrieb der Anlagen. Damit verbunden sind auch die Herstellung der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen sowie der Lager-, Kranstell- und Vormontageflächen an den Anlagenstandorten. Außerdem genehmigt werden die mit der Maßnahme verbundenen Rodungs-, Wiederaufforstungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.

Intensive Prüfung

Die drei Anlagen ergänzen den im vergangenen Jahr vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigten Windpark in der angrenzenden Gemeinde Birstein mit neun Anlagen, wodurch mit zwölf Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 72 Megawatt (MW) eine der größten Windfarmen Osthessens entsteht. Nach Betreiberangaben können mit den zwölf Anlagen der beiden Windparks in Birstein und in Freiensteinau künftig rund 45.000 Haushalte mit grünem Strom versorgt und 88.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Damit werden die Windenergieanlagen künftig einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten.

Zuvor ist vom RP Gießen geprüft worden, ob das Vorhaben die Voraussetzungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für eine Genehmigung erfüllt. Beteiligt waren daran zahlreiche, für das Fachrecht zuständige Behörden und Stellen. So wurden die Umweltbelange, wie z. B. der Schutz von Wasser und Boden, das Naturschutz- und Forstrecht sowie insbesondere der Immissionsschutz, also der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Schattenwurf, geprüft und Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und vieles mehr geklärt. Nach intensiver Prüfung dieser Sachverhalte konnte letztlich die Genehmigung erteilt werden.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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