Vor der Abstimmung über den Regionalplan Mittelhessen: Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich bei seiner letzten Rede vor der Regionalversammlung Mittelhessen, die im Kulturviertel Hahnekiez in Schlitz tagte. Er steht auf einer Bühne und spricht zu den Gästen.

Regierungspräsidium Gießen

„Sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit“

Regionalversammlung Mittelhessen beschließt in Schlitz neuen Regionalplan – Zahlreiche Sitzungen seit dem Beschluss des ersten Planentwurfs

Gießen/Schlitz. Der neue Regionalplan für Mittelhessen ist beschlossene Sache. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. September in Schlitz mehrheitlich dafür gestimmt mit sechs Gegenstimmen der Grünen-Fraktion. „Arbeitsintensive Jahre mit insgesamt zwei Beteiligungsrunden liegen hinter uns allen“, hatte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zuvor in seiner Ansprache im Kulturviertel Hahnekiez gesagt. Der Regionalplan Mittelhessen stelle wichtige Weichen für die Region – und das für mindestens zehn Jahre. „Er regelt das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungsansprüche verschiedener Akteure. Das ist in einer Industrieregion mit traditionsreichen Hochschulen und einem leistungsstarken Handwerk und gleichzeitig vielfältigen Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten sowie zahlreichen Natur- und Erholungsräumen nicht immer einfach.“

Ullrich erinnerte an die zahlreichen Sitzungen und lobte die „sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Regionalversammlung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium. Nicht immer seien alle einer Meinung gewesen, es wurden kritische Nachfragen gestellt und Änderungsvorschläge eingebracht. Entstanden sei ein aus seiner Sicht gutes Planwerk. Es regelt, wo Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiete entstehen dürfen, wo der Hochwasserschutz Vorrang hat, welche Flächen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung stehen und vieles, vieles mehr. Der Regionalplan ist als Angebotsplanung für die Kommunen zu verstehen – denn sie setzen vor Ort konkrete Planungen und Regelungen um.

„Passender Abschluss“

Der Regierungspräsident ließ es sich nicht nehmen, zum Ende seiner Amtszeit noch ein paar persönliche Worte an das Gremium zu richten. „Ich habe die Regionalversammlung elf Jahre als Regierungspräsident begleitet. Ich freue mich, dass der neue Plan zum Ende meiner Amtszeit beschlossen wird und danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit“, betonte Dr. Christoph Ullrich, der Ende Oktober in den Ruhestand geht. „Ich habe die Teilnahme an den Sitzungen der Regionalversammlung immer als angenehm empfunden und bin der Auffassung, dass der heutige Tag somit einen sehr passenden Abschluss darstellt.“

Zufrieden mit dem Ergebnis der intensiven Beratungen zum neuen Regionalplan zeigte sich auch Ulrich Künz, Vorsitzender der Regionalversammlung. Er dankte den Mitgliedern des Gremiums für das Durchhaltevermögen und den RP-Beschäftigten für die gute Zusammenarbeit, die komplizierte Inhalte verständlich erklärten und immer für Fragen zur Verfügung standen. „Gemeinsam haben wir die Kapitel des alten Regionalplans aktualisiert und Verbesserungen vorgenommen, aber auch neue Themen aufgegriffen. So finden sich nun unter anderem Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen, Güterverladepunkte zwischen Schiene und Straße entlang vorhandener Strecken und auch maximale Gewerbeflächenbedarfe für jede Kommune im Regionalplan wieder“, sagte Künz.

Dem Beschluss in der Regionalversammlung ging ein mehrjähriger Prozess voraus. So war die Offenlegung des Entwurfs vor fünf Jahren beschlossen worden. Anfang 2022 wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange das erste Mal beteiligt. Im Zuge der ersten Offenlage gingen rund 7.600 Anträge ein, die meisten zu den Bereichen Siedlungsflächen (circa 2.220), Schienennetz (circa 310), Industrie- und Gewerbeflächen (circa 1.425), zur strategischen Umweltprüfung mit Gesamtabwägung (circa 220) und zum Kapitel Landwirtschaft (circa 260). Nach der ersten Offenlage wurde der Entwurf überarbeitet. Dabei wurden unter anderem 17 Flächen als Vorranggebiete „Siedlung Planung“ aufgenommen und 23 gestrichen. Bei den Vorranggebieten „Industrie und Gewerbe Planung“ wurden 22 Flächen gestrichen, dafür 19 aufgenommen. Die Änderungen machten eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Die fand 2025 statt und hatte hauptsächlich redaktionelle Änderungen zur Folge.

Neuaufstellung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen

Wie geht es jetzt weiter? Nach dem Beschluss der Regionalversammlung wird der Regionalplan im Oktober der Obersten Landesplanungsbehörde – dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum – vorgelegt. Nach einer Prüfung wird der Plan an die Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet. Das Gesetz sieht dafür einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vor. Schließlich macht die Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt. Damit wird der Regionalplan wirksam. Er gilt mindestens für die nächsten zehn Jahre.

Neben dem Regionalplan hat die Regionalversammlung Mittelhessen auch die Änderung beziehungsweise Neuaufstellung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen. Die Obere Landesplanungsbehörde wurde damit beauftragt, Flächen zur Nutzung der Windenergie festzulegen. Das ist notwendig, da aktuelle Entwicklungen bereits zeigen, dass Anpassungsbedarf besteht. Dies betrifft etwa die Integration kommunaler Planungen für Windenergiegebiete, die jetzt zulässig sind, sowie Neuerungen bei den technischen, rechtlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen. Sofern es sich als zweckmäßig herausstellt, sollen in diese Planung weitere Energiethemen einbezogen werden. Die Beratungen über dieses Thema werden Aufgabe der neuen Regionalversammlung sein, die sich voraussichtlich noch in diesem Jahr konstituiert.

Interessierte finden den Regionalplan Mittelhessen nach Inkrafttreten auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/wirtschaft-und-planung/regionalplanung/regionalplan-mittelhessen. Bis dahin ist der Regionalplan nach der Beschlussfassung abrufbar unter https://sessionnet.owl-it.de/rp-giessen/bi/si0057.asp?__ksinr=3499.

Stichwort: Die Regionalversammlung

Die Regionalversammlung Mittelhessen besteht aus 31 Mitgliedern, die von den Kreistagen der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg sowie den Stadtverordnetenversammlungen der Städte Gießen, Marburg und Wetzlar gewählt werden. Sie ist für die Regionalplanung das unmittelbar zuständige Beschlussorgan. Erarbeitet wurde der Regionalplan von der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen. 

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Oliver Keßler

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