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Raumordnung
Regionalplan Mittelhessen
Regionalplan Mittelhessen 2010
Für die Planungsregion Mittelhessen gilt aktuell der Regionalplan Mittelhessen 2010 (RPM 2010). Dieser wurde am 22. Juni 2010 durch die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) beschlossen und am 13. Dezember 2010 durch die Hessische Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen (Ausgabe Nr. 9/2011) vom 28. Februar 2011 ist der RPM 2010 in Kraft getreten.
In der Planungshierarchie der Raumordnung stellt der Regionalplan das Bindeglied zwischen dem hessenweit gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den kommunalen Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden dar. Er setzt die aus dem LEP abgeleiteten Vorgaben für die Planungsregion Mittelhessen um und legt dafür sog. Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ihre künftige Entwicklung fest.
Als überörtliches, fachübergreifendes Planwerk mit einem Planungsmaßstab von 1:100.000 hat der Regionalplan das Ziel, raumbedeutsame, überörtliche Sachverhalte zu steuern und dabei möglichst viele raumwirksame Forderungen und Erwartungen regionaler Akteure zu berücksichtigen. Der Regionalplan hat folglich die Aufgabe, die vielfältigen, oft widerstreitenden, Nutzungsansprüche und Raumfunktionen (z. B. Siedlungsentwicklung, Rohstoffabbau, Einzelhandel, Durchlüftung von Siedlungen, Verkehr, Hochwasserrückhaltung) gegeneinander abzuwägen und planerisch auszugleichen.
Eine konkrete Bindungswirkung entfaltet der Regionalplan für Fachplanungen und andere Maßnahmen (§ 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz); auch die kommunale Bauleitplanung in Form von Flächennutzungs- und Bauleitplänen ist an seinen Inhalt anzupassen (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch). Dem Gegenstromprinzip entsprechend berücksichtigt der Regionalplan aber auch die Planungsvorstellungen der Städte und Gemeinden und zeigt diesen durch die Ausweisung von Vorranggebieten Siedlung bzw. Industrie und Gewerbe Planung Flächen auf, die grundsätzlich für solche Entwicklungen geeignet sind. Endgültig entscheiden, an welcher Stelle des Gemeindegebietes z. B. ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet entstehen soll, können letztlich nur die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit.
Regionalpläne müssen regelmäßig neu aufgestellt werden, um sich den veränderten Verhältnissen anzupassen und damit auch künftig Steuerungswirkung erzielen zu können. Der Prozess einer Neuaufstellung umfasst viele einzelne Schritte und erstreckt sich über mehrere Jahre.
Durch Anklicken können die Dokumente in digitaler Version eingesehen und/oder heruntergeladen werden. Alternativ kann eine gedruckte Version des RPM 2010 für 20 € Kostenbeitrag in der Geschäftsstelle der RVM bestellt werden.
Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen (RPM)
Derzeit befindet sich der RPM im Verfahren der Neuaufstellung. Bis er rechtskräftig wird, behält der aktuell geltende RPM 2010 seine Gültigkeit.
Den Auftakt für die Neuaufstellung des RPM bildete der formelle Beschluss der Regionalversammlung MIttelhessen (RVM). Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den Prozess der Neuaufstellung des RPM gegeben:
Meilensteine
Bisherige und künftige Meilensteine im Planungsprozess
Beschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen durch die Regionalversammlung Mittelhessen (23. Juli 2015)
Auftaktveranstaltung mit Fachdezernaten des RP Gießen und externen Verwaltungen
Gemeindebefragung zu den Planungsvorstellungen und Hinweisen der Kommunen
Abschließende Vorstellung von Ergebnissen der Gemeindebefragung zu den Planungsvorstellungen und Hinweisen der Kommunen
Schriftliche Information der Landkreise über die Ergebnisse der Gemeindebefragung
Vorstellung des Gutachtens zum Biotopverbundkonzept Mittelhessen
Beschlussfassung zu dem von der Prognos AG als Gutachten erarbeiteten Gewerbeflächenkonzept
Abschließender Workshop zum Biotopverbundkonzept für Naturschutzvereinigungen und Naturschutzbehörden
Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzpapiere zu Datengrundlagen, Vorgehensweisen und Inhalten des Regionalplans:
Landwirtschaft
Flächen für Industrie und Gewerbe
Klima
Natur und Landschaft
Flächen für Siedlungszwecke
Regionaler Grünzug
Raumstruktur und Zentrale Orte
Workshop Schienengüterverkehr in Fernwald
Vorstellung der Berichtsvorlage „Regional bedeutsame Straßeninfrastruktur“
Präsentation des Gutachtens zu SPNV-Haltepunkten
Übermittlung der Potenzialanalyse „Güterverkehr in Mittelhessen“
Vorstellung der Berichtsvorlage „Schienenverkehr“ mit den Ergebnissen der Gutachten zum Schienengüterverkehr und zu Haltepunkten im Schienenpersonennahverkehr sowie von ersten Textentwürfen zu den Kapiteln des Regionalplans als Arbeitsmaterial für die Fraktionen
Vorstellung der Berichtsvorlage zu herausgehobenen Planungsflächen (einschließlich zugehöriger Arbeitskarte), von weiteren Textentwürfen zu den Kapiteln des Regionalplans und des Umweltberichts (siehe Text „Strategische Umweltprüfung und FFH-Vorprüfung“) als Arbeitsmaterial für die Fraktionen sowie Beratungen des Planentwurfs (Texte und Karten) in den Fraktionen und in Ausschusssitzungen
vorläufige Beschlussempfehlung der Ausschüsse
abschließende Beratungen und Beschlussempfehlung der Ausschüsse
Beschluss des Planentwurfs und der Offenlegung (Beteiligung) durch die Regionalversammlung
Offenlegung des Planentwurfs
Erfassung der Stellungnahmen, die nicht durch das Beteiligungsportal eingegangen sind, zudem Splittung aller Stellungnahmen in einzelne Antragspunkte. Insgesamt liegen ca. 7.100 Antragspunkte vor
Beratung und Beschlussfassung über 11 Grundsatzpapiere zum generellen Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen
Workshop für die Mitglieder der RVM zur Behandlung der Stellungnahmen zum Kapitel „Bevölkerung“ und zum Thema „maximaler Wohn- und Gewerbeflächenbedarf je Kommune“
Beratung und Beschlussfassung über 51 Drucksachen zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen. Jeder einzelne Antragspunkt wurde dabei berücksichtigt
Abschließende Beratungen der Ausschüsse zum Regionalplanentwurf und Beschlussempfehlung zur erneuten Beteiligung
Beschluss der Regionalversammlung über die Billigung des überarbeiteten Regionalplanentwurfs und die Einleitung der erneuten Beteiligung
Erneute Beteiligung zum überabeiteten Regionalplanentwurf
Im Rahmen der Offenlegung wurden nicht nur alle Träger öffentlicher Belange beteiligt und erhielten die Möglichkeit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie privatrechtliche Organisationen konnten und sollten sich mit dem Planwerk befassen und ihre Anregungen für die künftige Entwicklung der Region Mittelhessen kundtun.
Die obere Landesplanungsbehörde wertet die eingegangenen Stellungnahmen dahingehend aus, welche Themen darin jeweils angesprochen werden und welche Änderung am RPM-Entwurf die Stellungnehmenden damit erreichen möchten. Die Stellungnahmen werden anschließend aus fachlicher Sicht beurteilt und ein Vorschlag erarbeitet, wie mit ihnen umgegangen werden sollte, d. h. ob die damit verfolgte Intention befürwortet oder abgelehnt wird. Über den Beschlussvorschlag der oberen Landesplanungsbehörde wird dann in den Gremien der RVM beraten und beschlossen. Es ist bereits absehbar, dass eine zweite Beteiligung zum RPM-Entwurf stattfinden wird.
Durch Anklicken des entsprechenden Reiters kann das jeweilige Dokument in digitaler Version eingesehen und/oder heruntergeladen werden.