Ausschnitt des Regionalplans Mittelhessen 2010

Regionalplan Mittelhessen

Regionalplan Mittelhessen 2010

Für die Planungsregion Mittelhessen gilt aktuell der Regionalplan Mittelhessen 2010 (RPM 2010). Dieser wurde am 22. Juni 2010 durch die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) beschlossen und am 13. Dezember 2010 durch die Hessische Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen (Ausgabe Nr. 9/2011) vom 28. Februar 2011 ist der RPM 2010 in Kraft getreten.

In der Planungshierarchie der Raumordnung stellt der Regionalplan das Bin­deglied zwischen dem hessenweit gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den kommunalen Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden dar. Er setzt die aus dem LEP abgeleiteten Vorgaben für die Planungsregion Mittel­hessen um und legt dafür sog. Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ih­re künftige Entwicklung fest.

Als überörtliches, fachübergreifendes Planwerk mit einem Planungsmaßstab von 1:100.000 hat der Regionalplan das Ziel, raumbedeutsame, überörtliche Sachverhalte zu steuern und dabei möglichst viele raumwirksame Forderun­gen und Erwartungen regionaler Akteure zu berücksichtigen. Der Regional­plan hat folglich die Aufgabe, die vielfältigen, oft widerstreitenden, Nutzungs­ansprüche und Raumfunktionen (z. B. Siedlungsentwicklung, Rohstoffabbau, Einzelhandel, Durchlüftung von Siedlungen, Verkehr, Hochwasserrückhaltung) gegeneinander abzuwägen und planerisch auszugleichen.

Eine konkrete Bindungswirkung entfaltet der Regionalplan für Fachplanungen und andere Maßnahmen (§ 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz); auch die kommu­nale Bauleitplanung in Form von Flächennutzungs- und Bauleitplänen ist an seinen Inhalt anzupassen (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch). Dem Gegenstromprin­zip entsprechend berücksichtigt der Regionalplan aber auch die Planungsvor­stellungen der Städte und Gemeinden und zeigt diesen durch die Ausweisung von Vorranggebieten Siedlung bzw. Industrie und Gewerbe Planung Flächen auf, die grundsätzlich für solche Entwicklungen geeignet sind. Endgültig ent­scheiden, an welcher Stelle des Gemeindegebietes z. B. ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet entstehen soll, können letztlich nur die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit.

Regionalpläne müssen regelmäßig neu aufgestellt werden, um sich den ver­änderten Verhältnissen anzupassen und damit auch künftig Steuerungswir­kung erzielen zu können. Der Prozess einer Neuaufstellung umfasst viele ein­zelne Schritte und erstreckt sich über mehrere Jahre.

Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen 2026

Derzeit befindet sich der RPM 2026 im Verfahren der Neuaufstellung. Bis zu seiner Rechtskraft behält der aktuell geltende RPM 2010 seine Gültigkeit.

Nachdem die RVM den Regionalplan in ihrer Sitzung am 22.09.2026 beschlossen hat, wurde er nun der Obersten Landesplanungsbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vorgelegt. Nach Prüfung legt diese den Plan der Landesregierung zur Genehmigung vor, wofür das Hessische Landesplanungsgesetz einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vorsieht. Schließlich macht das RP Gießen die Genehmigung im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt, womit der neue Regionalplan wirksam wird.

Meilensteine

Meilensteine seit der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung:

Beschluss des Planentwurfs und der Offenlegung / Beteiligung durch die Regionalversammlung

Offenlegung des Planentwurfs mit Möglichkeit zu Stellungnahmen von Öffentlichkeit, Behörden und Kommunen

Erfassung und inhaltliche Bewertung der 7.600 Anträge

Beratung und Beschlussfassung über 11 Grundsatzpapiere zum generellen Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen

Workshop für die Regionalversammlung zur Behandlung der Stellungnahmen zu den Themen „Bevölkerung“ und „maximale Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächenbedarfe“

Beratung und Beschlussfassung über 51 Drucksachen zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen

Abschließende Beratungen der Ausschüsse zum Regionalplanentwurf und Beschlussempfehlung zur erneuten Beteiligung

Beschluss der Regionalversammlung über die Billigung des überarbeiteten Regionalplanentwurfs und die Einleitung der erneuten Beteiligung

Erneute Beteiligung zum überabeiteten Regionalplanentwurf

Beratung und Beschlussfassung über 33 Drucksachen zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen

Beschlussempfehlung der Ausschüsse zum neuen Regionalplan

Beschluss der RVM über den Regionalplan

Vorlage des Regionalplans zur Genehmigung durch die Landesregierung