Ausschnitt des Regionalplans Mittelhessen 2010

Regionalplan Mittelhessen

Regionalplan Mittelhessen 2010

Für die Planungsregion Mittelhessen gilt aktuell der Regionalplan Mittelhessen 2010 (RPM 2010). Dieser wurde am 22. Juni 2010 durch die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) beschlossen und am 13. Dezember 2010 durch die Hessische Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger des Landes Hessen (Ausgabe Nr. 9/2011) vom 28. Februar 2011 ist der RPM 2010 in Kraft getreten.

In der Planungshierarchie der Raumordnung stellt der Regionalplan das Bin­deglied zwischen dem hessenweit gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den kommunalen Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden dar. Er setzt die aus dem LEP abgeleiteten Vorgaben für die Planungsregion Mittel­hessen um und legt dafür sog. Ziele und Grundsätze der Raumordnung für ih­re künftige Entwicklung fest.

Als überörtliches, fachübergreifendes Planwerk mit einem Planungsmaßstab von 1:100.000 hat der Regionalplan das Ziel, raumbedeutsame, überörtliche Sachverhalte zu steuern und dabei möglichst viele raumwirksame Forderun­gen und Erwartungen regionaler Akteure zu berücksichtigen. Der Regional­plan hat folglich die Aufgabe, die vielfältigen, oft widerstreitenden, Nutzungs­ansprüche und Raumfunktionen (z. B. Siedlungsentwicklung, Rohstoffabbau, Einzelhandel, Durchlüftung von Siedlungen, Verkehr, Hochwasserrückhaltung) gegeneinander abzuwägen und planerisch auszugleichen.

Eine konkrete Bindungswirkung entfaltet der Regionalplan für Fachplanungen und andere Maßnahmen (§ 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz); auch die kommu­nale Bauleitplanung in Form von Flächennutzungs- und Bauleitplänen ist an seinen Inhalt anzupassen (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch). Dem Gegenstromprin­zip entsprechend berücksichtigt der Regionalplan aber auch die Planungsvor­stellungen der Städte und Gemeinden und zeigt diesen durch die Ausweisung von Vorranggebieten Siedlung bzw. Industrie und Gewerbe Planung Flächen auf, die grundsätzlich für solche Entwicklungen geeignet sind. Endgültig ent­scheiden, an welcher Stelle des Gemeindegebietes z. B. ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet entstehen soll, können letztlich nur die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit.

Regionalpläne müssen regelmäßig neu aufgestellt werden, um sich den ver­änderten Verhältnissen anzupassen und damit auch künftig Steuerungswir­kung erzielen zu können. Der Prozess einer Neuaufstellung umfasst viele ein­zelne Schritte und erstreckt sich über mehrere Jahre.

Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen (RPM)

Derzeit befindet sich der RPM im Verfahren der Neuaufstellung. Bis er rechtskräftig wird, behält der aktuell geltende RPM 2010 seine Gültigkeit.

Den Auftakt für die Neuaufstellung des RPM bildete der formelle Beschluss der Regionalversammlung MIttelhessen (RVM). Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den Prozess der Neuaufstellung des RPM gegeben:

Meilensteine

Bisherige und künftige Meilensteine im Planungsprozess

Beschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen durch die Regionalversammlung Mittelhessen (23. Juli 2015)

Auftaktveranstaltung mit Fachdezernaten des RP Gießen und externen Verwaltungen

Gemeindebefragung zu den Planungsvorstellungen und Hinweisen der Kommunen

Abschließende Vorstellung von Ergebnissen der Gemeindebefragung zu den Planungsvorstellungen und Hinweisen der Kommunen

Schriftliche Information der Landkreise über die Ergebnisse der Gemeinde­befragung

Vorstellung des Gutachtens zum Biotopverbundkonzept Mittelhessen

Abschließender Workshop zum Biotopverbundkonzept für Naturschutzver­einigungen und Naturschutzbehörden

Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzpapiere zu Datengrundlagen, Vorgehensweisen und Inhalten des Regionalplans:

Landwirtschaft

Flächen für Industrie und Gewerbe

Klima

Natur und Landschaft

Flächen für Siedlungszwecke

Regionaler Grünzug

Raumstruktur und Zentrale Orte

Workshop Schienengüterverkehr in Fernwald

Vorstellung der Berichtsvorlage „Regional bedeutsame Straßeninfrastruktur“

Präsentation des Gutachtens zu SPNV-Haltepunkten

Übermittlung der Potenzialanalyse „Güterverkehr in Mittelhessen“

Vorstellung der Berichtsvorlage „Schienenverkehr“ mit den Ergebnissen der Gutachten zum Schienengüterverkehr und zu Haltepunkten im Schienenpersonennahverkehr sowie von ersten Textentwürfen zu den Kapiteln des Regionalplans als Arbeitsmaterial für die Fraktionen

Vorstellung der Berichtsvorlage zu herausgehobenen Planungsflächen (einschließlich zugehöriger Arbeitskarte), von weiteren Textentwürfen zu den Kapiteln des Regionalplans und des Umweltberichts (siehe Text „Strategische Umweltprüfung und FFH-Vorprüfung“) als Arbeitsmaterial für die Fraktionen sowie Beratungen des Planentwurfs (Texte und Karten) in den Fraktionen und in Aus­schusssitzungen

vorläufige Beschlussempfehlung der Ausschüsse

abschließende Beratungen und Beschlussempfehlung der Ausschüsse

Beschluss des Planentwurfs und der Offenlegung (Beteiligung) durch die Regionalversammlung

Offenlegung des Planentwurfs

Im Rahmen der Offenlegung wurden nicht nur alle Träger öffentlicher Belange beteiligt und erhielten die Möglichkeit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie privatrechtliche Organisationen konnten und sollten sich mit dem Planwerk be­fassen und ihre Anregungen für die künftige Entwicklung der Region Mittelhes­sen kundtun.

Die obere Landesplanungsbehörde wertet die eingegangenen Stellungnah­men dahingehend aus, welche Themen darin jeweils angesprochen werden und welche Änderung am RPM-Entwurf die Stellungnehmenden damit errei­chen möchten. Die Stellungnahmen werden anschließend aus fachlicher Sicht beurteilt und ein Vorschlag erarbeitet, wie mit ihnen umgegangen werden soll­te, d. h. ob die damit verfolgte Intention befürwortet oder abgelehnt wird. Über den Beschlussvorschlag der oberen Landesplanungsbehörde wird dann in den Gremien der RVM beraten und beschlossen. Es ist bereits absehbar, dass eine zweite Beteiligung zum RPM-Entwurf stattfinden wird.