Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf der „Mardorfer Kuppe“ in Homberg (Ohm) in der Gemarkung Deckenbach immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Windenergieanlage wird einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten. Sie wird einen Stromertrag von circa 16.000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr liefern können. Damit könnten insgesamt etwa 4.000 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken.
Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb einer modernen Windenergieanlage vom Typ General Electric 5.3 – 158 mit einer Nabenhöhe von 161 Metern, einem Rotordurchmesser von 158 Metern sowie einer Gesamthöhe von 240 Metern. Die Nennleistung beträgt 5,3 Megawatt (MW). Die Genehmigung beinhaltet den Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen sowie der Lager, Kranstell- und Vormontageflächen. Ebenfalls eingeschlossen sind die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Rodungs- und Wiederaufforstungs- und auch die naturschutzrechtlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Projekt befinden sich in der Gemarkung Amöneburg-Roßdorf die beiden Windparks „Amöneburg I“ mit fünf und „Amöneburg II“ mit zwei Windenergieanlagen. Diese Anlagen weisen eine etwas kleinere Bauart und damit verbunden auch eine geringere Leistung von 2,5 bzw. 2,75 MW auf und sind seit Frühjahr 2016 bzw. Herbst 2017 in Betrieb. Die sieben Bestandanlagen dieser beiden Windparks bilden mit der jetzt genehmigten Anlage eine gemeinsame Windfarm mit dann acht Windenergieanlagen. Hintergrund ist einerseits ihre räumliche Nähe und andererseits der funktionale Zusammenhang, denn alle befinden sich in zusammenhängenden Windvorranggebieten. Antragstellerin für das Genehmigungsverfahren ist die juwi AG mit Sitz in Wörrstadt in Rheinland-Pfalz, die auch die Genehmigungen für die sieben anderen Anlagen der Windfarm eingeholt hatte. Dort ist sie aber heute nicht mehr die Betreiberin.
Öffentlichkeit beteiligt
Das Genehmigungsverfahren wurde als sogenanntes förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Naturschutzverbände die Möglichkeit hatten, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Vorhaben einzubringen. Davon wurde auch Gebrauch gemacht und es wurden zum Teil für das weitere Genehmigungsverfahren wichtige Einwendungen vorgebracht, die dort auch Berücksichtigung gefunden haben.
Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war auch eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse in das Verfahren eingeflossen sind. Im Rahmen des Verfahrens wurden auch eine Vielzahl von Umweltbelangen, wie z.B. der Schutz von Wasser und Boden, der Immissionsschutz und dort insbesondere die Aspekte Lärm und Schattenwurf oder die Bereiche des Naturschutz- und Forstrechts geprüft und Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und vieles mehr geklärt. Nach eingehender Prüfung aller Belange konnte unter Festlegung von Auflagen und Nebenbestimmungen letztlich die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden.