Zahl des Monats

Regierungspräsidium Gießen

Trend zur Neugründung hält an

Zahl des Monats: Stiftungen in Mittelhessen verwalten ein Vermögen von insgesamt 2,6 Milliarden Euro – Im vergangenen Jahr kamen 20 Stiftungen dazu

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Stiftungen haben in unserer Region eine lange Tradition und wir sind dankbar für die vor allem ehrenamtliche Arbeit, die hier kontinuierlich geleistet wird.

Dr. Christoph Ullrich Regierungspräsident

Gießen/Mittelhessen. Sie fördern Projekte, loben Preise aus oder lassen Wünsche von Klein und Groß wahr werden: „Stiftungen haben in unserer Region eine lange Tradition und wir sind dankbar für die vor allem ehrenamtliche Arbeit, die hier kontinuierlich geleistet wird“, erklärt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde hat die Stiftungsaufsicht für Mittelhessen inne. In den fünf Landkreisen gibt es derzeit 364 Stiftungen, die ein Vermögen von 2,6 Milliarden Euro verwalten – unsere „Zahl des Monats“.

Familienstiftungen hoch im Kurs

Die Zahl der Stiftungen steigt kontinuierlich. Allein im vergangenen Jahr kamen 20 dazu: Neun im Landkreis Gießen, sechs im Landkreis Marburg-Biedenkopf, eine im Lahn-Dill-Kreis, drei im Landkreis Limburg-Weilburg und im Vogelsbergkreis wurde eine Bürgerstiftung gegründet. „Die 20 neuen Stiftungen verfügen über ein Grundstockvermögen in Höhe von insgesamt 5,4 Millionen Euro“, weiß Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt.

Bei den Neugründungen liegen insbesondere Familienstiftungen hoch im Kurs. Das zeigen auch die Zahlen aus dem Regierungspräsidium. Denn die Hälfte der neuen Stiftungen sind Familienstiftungen. „Sie sind nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken verbunden, sondern werden im Bereich größerer Privat- oder Betriebsvermögen als eine Möglichkeit angesehen, dass ein Vermögen im Erbfall nicht aufgeteilt wird“, erklärt Dezernatsleiter Schmidt.

Auch Bürgerstiftungen sind im Kommen. Aktuell gibt es zehn in Mittelhessen. Ein Novum gab es im Vogelsbergkreis – hier wurde erstmals eine Bürgerstiftung gegründet. Regierungspräsident Ullrich ließ es sich nicht nehmen, in Homberg die Gründungsurkunde zu überreichen. Eine solche Stiftung ist gemeinnützig und ein Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements unter dem Motto „von Bürgern für Bürger“. „Typisch sind dabei eine Vielzahl an Stiftern sowie ein breit gefasster und regional ausgerichteter Stiftungszweck, verbunden mit einem offenen Angebot des Mitwirkens an die Bürger vor Ort“, sagt der Regierungspräsident.

Dankbar für Spenden

Alle Stiftungen haben gemeinsam, dass sie dankbar sind für Spenden. „Gerade, wenn die Zinsen niedrig sind. Ein anhaltend niedriges Zinsniveau erschwert es gemeinnützigen Stiftungen, ihre Zwecke aus den Erträgen der Geldanlagen zu erfüllen“, erläutert Dezernatsleiter Schmidt. Eine weitere Herausforderung sei es angesichts der demografischen Entwicklung, die erforderlichen Stiftungsorgane kontinuierlich zu besetzen und damit die Aktivitäten sicherzustellen.

Stiftungsreform steht an

Wichtig ist dem Dezernatsleiter auch der Hinweis auf die Stiftungsreform. „Zum 1. Juli 2023 stehen viele Neuerungen an. Nach langjährigen Beratungen hat der Bundesgesetzgeber im Juni 2021 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen“, berichtet Dr. Christian Schmidt. Im Kern geht es darum, dass die Regelungen der einzelnen Bundesländer angeglichen werden. Außerdem wird die Zusammenlegung von Stiftungen erleichtert. Und es wird mehr Möglichkeiten geben, bestehende Stiftungen in Verbrauchsstiftungen umzuwandeln. „Gerade Letzteres wird angesichts derzeitiger niedriger Erträge der Geldanlagen eine wichtige Handlungsoption sein“, ist sich der Dezernatsleiter sicher. Er rät den Verantwortlichen der Stiftungen daher, sich jetzt schon mit der Reform zu beschäftigen und darauf einzustellen. Gegebenenfalls sind Satzungsänderungen erforderlich – und die brauchen meist ihre Zeit. Auch Stiftungen, die jetzt in der Gründung sind, sollten die Reform auf dem Schirm haben.

Eine andere Neuerung ist bereits mit Beginn des Jahres 2022 in Kraft getreten. Es ist jetzt möglich, die Jahresrechnungen digital bei der Stiftungsaufsicht einzureichen. Außerdem können die Vertretungsbescheinigungen online beantragt werden. Alle weiteren Informationen hierzu – und Ansprechpartner zum Thema Stiftungen – gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unterhttps://rp-giessen.hessen.de/soziales/stiftungenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Stichwort: Zahl des Monats

Eine Zahl besteht aus einer Ziffer oder mehreren, und sie sagt erst einmal nichts aus. Dahinter verstecken sich aber oft spannende Themen mit einem „Ach, das wusste ich noch gar nicht“-Effekt. In der Reihe „Zahl des Monats“ stellt das Regierungspräsidium Gießen interessante Zahlen aus dem Verwaltungsalltag vor und beleuchtet dabei Wissenswertes. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen noch tieferen Einblick in die Aufgaben einer Mittelbehörde, die viel spannender ist, als vielleicht gedacht.

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