Pferde-Fütterung im Winter

Regierungspräsidium Gießen

Weidehaltung im Winter – was wichtig ist

Fachtierärztin des Regierungspräsidiums Gießen gibt Tipps – Tiere vor Nässe und Wind schützen – Jeden Tag nach dem Rechten sehen

Wer die Tiere auch im Winter auf der Weide hält, selbst wenn es nur tageweise ist, sollte einiges beachten.

Dr. Christoph Ullrich Regierungspräsident

Gießen. Die meisten Weidetiere sind Meister darin, mit unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen zurechtzukommen – vorausgesetzt natürlich, sie sind gesund und haben eine gute Körperkondition. Pferden beispielsweise machen große Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht nichts aus und Wiederkäuer fühlen sich erst bei vier Grad Celsius so richtig wohl. Doch zwei Sachen mögen alle Tiere nicht: Wind und Nässe. „Wer die Tiere auch im Winter auf der Weide hält, selbst wenn es nur tageweise ist, sollte einiges beachten“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dr. Mona Schütz, Fachtierärztin für Tierschutz im Dezernat für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Gießen, gibt Tipps, worauf Halterinnen und Halter achten müssen, damit es ihren Tieren gut geht.

„Die ganzjährige Weidehaltung kann bei gutem Management eine sehr tierschutzgerechte Haltungsform darstellen und hilft in besonderem Maße, die Bedürfnisse der Tiere nach ausreichend Bewegung, Sozialkontakt und frischer Luft zu erfüllen“, betont Schütz, selbst Tierhalterin. Doch so schön das im Winter ist: Es reicht nicht aus, die Tiere – mindestens zwei pro Art – einfach auf eine umzäunte Weide zu stellen. Je mehr Zeit sie dort verbringen, desto wichtiger ist ein geeigneter Schutz vor Wind und Nässe.

Werden Tiere durchgängig auf der Weide gehalten, so ist ein Witterungsschutz unerlässlich. „In der Regel sollte es sich hierbei um eine stationäre oder mobile Hütte handeln, die groß genug ist, dass sich alle Tiere der Herde dort unterstellen und eine trockene, weiche und wärmeisolierende Liegefläche aufsuchen können“, rät Dr. Lea Benner, Dezernentin für Tierschutz beim RP Gießen. In trockenen Perioden könnten gegebenenfalls Hecken oder Tannen diese Anforderungen erfüllen, Laubbäume im Winter aber nicht. Doch bevor eine Hütte errichtet oder aufgestellt wird, sollten sich die Halter bei der Unteren Naturschutzbehörde oder aber der jeweiligen Kommune informieren, was an dieser Stelle erlaubt ist und was nicht.

Weidefläche im Winter

Wichtig sei auch, dass die Weidefläche weitläufig genug ist, damit die Tiere besonders verschlammten Stellen ausweichen können. Denn je matschiger die Fläche, desto größer ist die Gefahr, dass sie tief einsinken, das Fell nass und schmutzig wird und damit nicht mehr ausreichend isolieren kann. Um das an häufig genutzten Stellen, etwa rund um die Fressstelle, zu verhindern, hilft eine Befestigung um die Raufe herum oder ein regelmäßiges Versetzen derselben.

Apropos Futter: Wenn der natürliche Bewuchs nicht ausreicht, muss genügend gutes Futter angeboten werden, an das alle Tiere gelangen können. Auch die Wasserversorgung muss sichergestellt werden. „Dies stellt gerade dann eine große Herausforderung dar, wenn die Temperaturen längerfristig unter den Gefrierpunkt fallen und das Wasser auf der Weide einfriert. Oder wenn die Zufahrt zu den Weiden bei nasser Witterung schwierig ist“, sagt Tierärztin Schütz.

Unerlässlich ist es, mindestens einmal täglich bei seinen Tieren nach dem Rechten zu sehen – und das nicht nur im Winter. In der kalten Jahreszeit kommt allerdings erschwerend hinzu, dass die Tage kurz sind und die Halter gerade bei anderweitiger Berufstätigkeit unter der Woche häufig nur im Dunkeln auf der Weide sind. „Auch das ist von Haltern zu bedenken, wenn sie eine Weidehaltung im Winter beabsichtigen. Gelingt es jedoch, die Bedürfnisse der Tiere zu erfüllen, dann stellt die Weidehaltung auch im Winter eine tierschutzkonforme Haltung dar und ist ein wahrer Zugewinn für die Tiere“, betont die Fachtierärztin.

Hilfestellung für den tierschutzkonformen Umgang mit Tieren auf der Weide geben das Tierschutzgesetz, die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung und diverse Leitlinien zur Haltung von Tieren. Weitere Informationen gibt es auch bei den Fachleuten des Regierungspräsidiums (veterinaer@rpgi.hessen.de) oder bei den Veterinärämtern der Landkreise. 

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Oliver Keßler

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