Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Fördergrundsätze des Landes Hessen für die Zuwendung zur Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020-2025 “ (ÖAP). Es handelt sich hierbei um die Umstellungsprämie für den Ökolandbau der Fördergrundsätze des ÖAP.
Die Fördergrundsätze stehen am Ende der Seite als Download zur Verfügung.
Mit Hilfe der Umstellungsprämie sollen landwirtschaftliche Betriebe in Hessen während der gesamtbetrieblichen Umstellung von konventionellem Landbau auf Ökolandbau unterstützt werden.
Ziel der Fördermaßnahme
- Erhöhung der Anbaufläche des ökologischen Landbaus der in Hessen landwirtschaftlich genutzten Fläche
- Steigerung des Anteils regionaler Wertschöpfung durch marktorientierten Ökolandbau
Zur Erreichung der Ziele im Rahmen der Umstellung auf Ökolandbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:
- Zuwendungen für die Fixkosten, die sich aus dem Beitritt zu einem anerkannten Biosiegel ergeben
- Festbeträge für Transaktionskosten, die sich unmittelbar aus dem Beitritt zu dem Ökokontrollverfahren ergeben
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die die Kriterien von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) 702/2014, erfüllen
- mit weniger als 250 beschäftigten Personen und entweder einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. €
- mit Sitz in Hessen,
- die den gesamten Betrieb auf ökologische/biologische Erzeugung umstellen
- ohne bereits bestehenden Vertrag mit einer Kontrollstelle oder einer Organisation eines anerkannten Bio-Qualitätsstandards
- die in den letzten 3 Jahren nicht als Öko-Betrieb gemeldet waren
- deren Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand nicht mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Was wird gefördert?
Es werden die Nettoausgaben
- für die Mitgliedschaft in einer Organisation eines anerkannten Bio-Qualitätsstandards (Biosiegel) gemäß Anlage 1 der Fördergrundsätze zur Umsetzung des Ökoaktionsplans 2020-2025
sowie
- Festbeträge für Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf Ökolandbau anfallen
bis zu einer Gesamthöhe von max. 3.000 € je Jahr für bis zu 3 Jahren gefördert.
Wo wird gefördert?
Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.
Wann wird gefördert?
Der Antrag muss - vor Vertragsabschluss mit einer Ökokontrollstelle und ggf. einer Organisation eines anerkannten Bio-Qualitätsstandards - mit dem Antragsformular bis zum 01. Oktober eines Kalenderjahres bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Der maximal dreijährige Verpflichtungszeitraum beginnt zum 01. Januar des Jahres, in dem der Betrieb sich dem Ökokontrollverfahren unterstellt hat.
Der Vertrag mit der Kontrollstelle wird mit dem ersten Auszahlungsantrag und ggf. zusammen zusätzlich mit einem abgeschlossenen Vertrag mit einer Organisation eines anerkannten Bio-Qualitätsstandards vorgelegt. Die Auszahlungsanträge können bis zum 15. August jeden Kalenderjahres im Bewilligungszeitraum (max. 3 Jahre) gestellt werden. Die bis dahin entstandenen Ausgaben müssen nachgewiesen werden.
Das Antragsformular, das Merkblatt zum Antrag, erforderliche Anhänge und weitere Links und Dokumente zum Download finden Sie am Ende dieser Seite.