Als technische Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt dienen Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken. Während Hochwasserrückhaltebecken meist nur im Hochwasserfall eingestaut werden, sind Talsperren in der Regel ständig bis zu einem bestimmten Wasserstand gefüllt. Neben dem Hochwasserrückhalt dienen Talsperren meist auch noch anderen Nutzungen, z. B. der Energiegewinnung oder der Freizeit und Erholung. Bei einzelnen Anlagen sind diese Nutzungen sogar vorrangig.
Anlagen für den Hochwasserschutz sind genehmigungspflichtig
Für örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen kommen Deiche, Dämme oder Hochwasserschutzmauern zum Schutz der dahinter liegenden Flächen und Gebäude zum Einsatz. Für den Neubau oder eine wesentliche Umgestaltung dieser Bauwerke ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Hierzu werden vom Regierungspräsidium als obere Wasserbehörde die entsprechenden Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchgeführt.
Im Anschluss an das Genehmigungsverfahren wird auch die Durchführung der Baumaßnahmen fachtechnisch begleitet, wobei insbesondere auf die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen des Genehmigungsbescheides zu achten ist. Falls die Maßnahme mit Fördermitteln des Landes Hessen finanziell unterstützt wird, ist auch die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzmittel zu überwachen.
Überwachung der Hochwasserschutzanlagen durch das Regierungspräsidium
Eine weitere wichtige Aufgabe des Regierungspräsidiums ist die Aufsicht über die Deiche an Bundeswasserstrassen sowie über Stauanlagen, bei denen die Höhe des Stauwerkes von der Sohle des Gewässers oder von seinem tiefsten Geländepunkt im Speicherraum bis zur Krone mehr als 5 m beträgt und das Sammelbecken bis zum Stauziel gefüllt mehr als 100 000 m³ umfasst.
Wesentlicher Bestandteil der Aufsicht über die Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken sind regelmäßige Kontrollen vor Ort, die mindestens einmal im Jahr unter Beteiligung des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) stattfinden. Dabei werden insbesondere der Zustand der Bauwerke sowie die Funktionssicherheit der Betriebs- und Messeinrichtungen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften überprüft.
In größeren zeitlichen Abständen zwischen 10 und 20 Jahren finden Überprüfungen der Stauanlagen im entleerten Zustand sowie vertiefte Sicherheitsüberprüfungen statt. Bei der vertieften Sicherheitsüberprüfung wird unter der Einschaltung externer Sachverständige eine vollständige Neubewertung der Anlage auf der Grundlage des aktuell geltenden technischen Regelwerkes vorgenommen. Durch diese umfangreichen Überwachungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen jederzeit gewährleistet ist.