Abwasser fließt in einen Abfluss auf der Straße.

Abwasserabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz, einem Bundesgesetz, müssen Abwasserzweckverbände oder auch Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe für das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu zahlen. Die Abwasserabgabe ist allerdings keine Benutzungsgebühr, die die Einleitung rechtlich zulässig macht. Mit ihrer Zahlung wird auch kein Anspruch auf eine wasserrechtliche Einleiteerlaubnis erworben. Sie ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Einleitung wasserrechtlich erlaubt oder gar ausdrücklich verboten ist.

Abwasser im Sinne des Gesetzes sind das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser. Was genau darunter zu verstehen ist, ist im Abwasserabgabengesetz definiert.

Für das Schmutzwasser regelt das Gesetz, dass die Abwasserabgabe abhängig ist von der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers. In die Bemessung fließen sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte ein. Denn entscheidend ist, welche Schmutzfracht dem Gewässer zugeführt wird. Auf dieser Grundlage werden sogenannte Schadeinheiten berechnet. Pro ermittelter Schadeinheit sind 35,79 Euro zu zahlen.

Beim Niederschlagswasser wird die Abwasserabgabe in pauschalierter Form ermittelt. Für Einleitungen aus öffentlichen Kanalisationen sind die angeschlossenen Einwohner die Bemessungsgrundlage. Pro Einwohner fallen 0,12 Schadeinheiten an. Für Einleitungen aus nichtöffentlichen Kanalisationen ist dagegen die befestigte gewerblich genutzte Fläche maßgebend. Hier gilt eine Bagatellgrenze von drei Hektar. Das heißt, erst wenn diese Fläche größer als drei Hektar ist, entsteht die Abwasserabgabenpflicht. Pro Hektar fallen dann 18 Schadeinheiten an. Wie beim Schmutzwasser sind auch im Falle des Niederschlagswassers 35,79 Euro pro Schadeinheit zu zahlen. Wenn nachgewiesen ist, dass eine Einleitung von Niederschlagswasser den gesetzlichen Anforderungen genügt, muss keine Abwasserabgaben gezahlt werden.

Das Abwasserabgabengesetz honoriert sowohl die Verbesserung der Abwasserqualität als auch die Verminderung der einzuleitenden Abwassermenge. So kann man zum Beispiel bei der Schmutzwassereinleitung Abgaben sparen, wenn der Stand der Technik eingehalten oder sogar mehr als erfüllt wird. Denn dann fallen generell weniger Schadeinheiten an und zusätzlich wird der Abgabensatz von 35,79 Euro halbiert. Besonders interessant ist auch, dass das Abwasserabgabengesetz in bestimmten Fällen die direkte Verrechnung von Investitionen mit der Abwasserabgabe zulässt.

Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden. Sie dürfen nur für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, verwendet werden.

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