Näheres zur Überbrückungshilfe und der Antragstellung finden Sie auf folgender HomepageÖffnet sich in einem neuen Fenster des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, sowie des Bundesministeriums der Finanzen. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen sowie die FAQ. Ebenfalls erhalten Sie nähere Informationen auf dem Infoportal für Unternehmen und SelbstständigeÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers (wie etwa durch einen Abgleich von Anrede, Titel und dienstlicher E-Mailadresse) vorgesehen.
Kontaktmöglichkeiten zur Überbrückungshilfe
Fragen zum Antragsverfahren und der Antragstellung:
Wenden Sie sich an den Service-Desk des Bundes:
Hotline für prüfende Dritte: 030-530 199 322
(Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
Fragen zu bereits gestellten Anträgen:
Unser Bestreben liegt darin, die gestellten Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten, daher bitten wir höflich darum, von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Wir weisen darauf hin, dass zwischen der Antragstellung und der technischen Freischaltung der Bearbeitungsmöglichkeit für die Bewilligungsstellen in der Regel mehrere Wochen liegen. In dieser Zeit haben wir keine Möglichkeit, die gestellten Anträge einzusehen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu bereits gestellten Anträgen haben, bitten wir Sie, diese schriftlich an unser
KontaktformularÖffnet sich in einem neuen Fenster zu senden. Wir sind bemüht, diese schnellst möglichst zu beantworten.
In sehr dringenden Fällen können Sie uns auch telefonisch erreichen: 0641 303-3399
Servicezeiten
Montag: 13 bis 16 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie: Wir führen keine Rechts- und Steuerberatung durch!
Anfragen richten Sie bitte über das Kontaktformular an uns. Hintergrund ist, dass wir die Anfragen so zunächst sichten können und Ihnen so zielgerichteter weiterhelfen können.
Wir bitten um Verständnis, dass falschadressierte Fragen nicht beantwortet werden können!
Stundungsanfragen
Falls Sie zu einer Rückforderung aufgefordert wurden und dieser aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht nachkommen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung zu stellen.
Nutzen Sie hierzu bitte das Formular auf dieser Webseite im Download-Bereich. Unterstützend kann ebenfalls das Formblatt zur Feststellung über die wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen werden, welches Sie ebenfalls im Download-Bereich finden.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an unser Postfach fmueh@rpgi.hessen.de.
Telefonische Rückfragen hierzu richten Sie bitte an 0641 303 – 3322.