Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen der Aufsichtsbehörde über Wasser- und Bodenverbände nach § 67 S. 2 des Wasserverbandsgesetztes ( WVGÖffnet sich in einem neuen Fenster) i. V. m. § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz ( HWVGÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Jede Person hat das Recht, alle an dieser Stelle im Internet erfolgten Bekanntmachungen der Aufsichtsbehörde während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen (
§ 5 Abs. 5 HWVGÖffnet sich in einem neuen Fenster). Sofern Sie hiervon Gebrauch machen wollen, bitten wir um entsprechende Terminvereinbarung.