Der Arbeitgeber kann den Schutz der Beschäftigten in seinem Betrieb nur effektiv sicherstellen, wenn er auf eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zurückgreifen kann. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitsschutzpflichten muss er bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe im Unternehmen regeln. Dies fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Unterstützt wird der Arbeitgeber durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt, deren Beratungsdienste er nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Anspruch nehmen muss. Sonderregelungen für kleinere Unternehmen sind in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beschrieben.
Darüber hinausgehend können Arbeitsschutz(management)systeme sicherstellen, dass Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in allen unternehmerischen Entscheidungen und auf allen betrieblichen Ebenen systematisch berücksichtigt werden.
Der ASCA-Leitfaden Arbeitsschutzmanagement (siehe Downloads) beschreibt alle wichtigen Punkte eines Arbeitsschutzmanagementsystems und gibt Hilfestellung beim Einführungsprozess.
Unternehmen mit Arbeitsschutzmanagementsystem könnendieses ferner durch unabhängige Experten der Arbeitsschutzdezernate untersuchen und bewerten lassen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens kann eine „ASCA-AMS-Bestätigung“ ausgestellt werden. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen mit separat geführtem als auch an Unternehmen mit integriertem Arbeitsschutzmanagementsystem.Nähere Informationen finden Sie in dem Folder "ASCA-AMS-Bestätigung" im Downloadbereich.
Klein- und Kleinstbetriebe finden Praxistipps und Werkzeuge für die Verbesserung ihrer Arbeitsschutzorganisation in der Broschüre „Kleine Schritte – Große Wirkung“ (siehe Downloads). Zur Selbstbewertung steht kleinen und mittleren Unternehmen der GDA-ORGAcheck als Online-Tool zur Verfügung (siehe Links).
Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen derArbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät Sie auch gerne das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist imRegierungspräsidium Gießen angesiedelt. Unternehmen, die Beratung und Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wünschen, finden nähere Informationen im Folder „ASCA-Beratungskonzept“ (siehe Downloads). Mehr Information zu den Themen Organisation des Arbeitsschutzesund Arbeitsschutzmanagement finden Sie auch im Portal Arbeitswelt HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Testen Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation unter http://www.gda-orgacheck.de/daten/gda/index.htmÖffnet sich in einem neuen Fenster.