Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung

Das Regierungspräsidium ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt mit auf unsere Tätigkeiten bezogener Fachkunde betreuen zu lassen.

Gesundheit@rpgi.hessen.de

Dabei geht es um Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, die Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, aber auch die Erstellung von Notfall- und Alarmplänen. Der Betriebsarzt berät das Haus als Ganzes und die Beschäftigten in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Er unterstützt bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Die Arbeitsmedizinische Betreuung der Landesbediensteten nimmt die Firma medical airport service (mas) wahr.