Eine Wissenschaftler hält eine weiße Maus in den Händen.

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

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Die im Tierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, gilt gerade und besonders für den Bereich der Wissenschaft und Forschung.

Hier kommt unserem Veterinärdezernat eine verantwortungsvolle Rolle zu. Es prüft Anträge und Anzeigen zu Tierversuchen auf ihre Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit und entscheidet, ob diese durchgeführt werden dürfen.

In dem Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Bestimmungen, ethisch verstandenem Tierschutz und wissenschaftlicher Forschungsfreiheit wird unser Dezernat –für Veterinärwesen von einer ehrenamtlichen Sachverständigen-Kommission, der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz unterstützt, für die ihm die Geschäftsführung obliegt. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die etwa durch ein naturwissenschaftliches Hochschulstudium über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, und besteht zu mindestens einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutzorganisationen.

Bei der Beurteilung von Tierversuchsvorhaben spielt das sogenannte 3R-Prinzip (refinement, reduction, replacement) eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass Versuche an möglichst wenigen Tieren so durchgeführt werden, dass sie das geringstmögliche Leiden verursachen oder im günstigsten Fall durch Methoden ersetzt werden, die ohne Tiere auskommen.

Wissenswertes

Tierschutzkommissionssitzungen

Einreichfrist Sitzungstermin

03.11.2022

25.11.2022

24.11.2022

16.12.2022

19.12.2022

06.01.2023

01.01.2023

20.01.2023

12.01.2022

03.02.2023

26.02.2023

17.02.2023

09.02.2023

03.03.2023

23.02.2023

17.03.2023

09.03.2022

31.03.2023

23.03.2023

14.04.2023

06.04.2022

28.04.2023

27.04.2023

12.05.2023

05.05.2023

26.05.2023

19.05.2023

12.06.2023

01.06.2023

23.06.2023

15.06.2023

07.07.2023

29.06.2023

21.07.2023

13.07.2023

04.08.2023

27.07.2023

18.08.2023

11.08.2023

01.09.2023

25.08.2023

15.09.2023

07.09.2023

29.09.2023

21.09.2023

13.10.2023

05.10.2023

27.10.2023

19.10.2023

10.11.2023

02.11.2023

24.11.2023

30.11.2023

20.12.2023

Wichtiger Hinweis:

Die Antragsteller werden gebeten zu berücksichtigen, dass auch die Antworten auf eventuelle Rückfragen noch bis zur Einreichungsfrist beim Veterinärdezernat eingegangen sein müssen. Nur dann ist der Antrag vollständig und kann auch in der angegebenen Sitzung der Tierschutzkommission beraten werden.

Des Weiteren wird darum gebeten, für zukünftige Anträge, die neuen, einheitlichen Antragsunterlagen zu verwenden. 

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