Die im Tierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, gilt gerade und besonders für den Bereich der Wissenschaft und Forschung.
Hier kommt unserem Veterinärdezernat eine verantwortungsvolle Rolle zu. Es prüft Anträge und Anzeigen zu Tierversuchen auf ihre Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit und entscheidet, ob diese durchgeführt werden dürfen.
In dem Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Bestimmungen, ethisch verstandenem Tierschutz und wissenschaftlicher Forschungsfreiheit wird unser Dezernat –für Veterinärwesen von einer ehrenamtlichen Sachverständigen-Kommission, der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz unterstützt, für die ihm die Geschäftsführung obliegt. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die etwa durch ein naturwissenschaftliches Hochschulstudium über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, und besteht zu mindestens einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutzorganisationen.
Bei der Beurteilung von Tierversuchsvorhaben spielt das sogenannte 3R-Prinzip (refinement, reduction, replacement) eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass Versuche an möglichst wenigen Tieren so durchgeführt werden, dass sie das geringstmögliche Leiden verursachen oder im günstigsten Fall durch Methoden ersetzt werden, die ohne Tiere auskommen.