Eine Wissenschaftler hält eine weiße Maus in den Händen.

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die im Tierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, gilt gerade und besonders für den Bereich der Wissenschaft und Forschung.

Hier kommt unserem Veterinärdezernat eine verantwortungsvolle Rolle zu. Es prüft Anträge und Anzeigen zu Tierversuchen auf ihre Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit und entscheidet, ob diese durchgeführt werden dürfen.

In dem Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Bestimmungen, ethisch verstandenem Tierschutz und wissenschaftlicher Forschungsfreiheit wird unser Dezernat –für Veterinärwesen von einer ehrenamtlichen Sachverständigen-Kommission, der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz unterstützt, für die ihm die Geschäftsführung obliegt. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die etwa durch ein naturwissenschaftliches Hochschulstudium über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, und besteht zu mindestens einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutzorganisationen.

Bei der Beurteilung von Tierversuchsvorhaben spielt das sogenannte 3R-Prinzip (refinement, reduction, replacement) eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass Versuche an möglichst wenigen Tieren so durchgeführt werden, dass sie das geringstmögliche Leiden verursachen oder im günstigsten Fall durch Methoden ersetzt werden, die ohne Tiere auskommen.

Wissenswertes

Tierschutzkommissionssitzungen

EinreichfristSitzungstermin
13.11.202505.12.2025
27.11.202518.12.2025
18.12.202509.01.2026
02.01.202623.01.2026
15.01.202606.02.2026
29.01.202620.02.2025
12.02.202606.03.2026
26.02.202620.03.2026
19.03.202610.04.2026
02.04.202624.04.2026
16.04.202608.05.2026
30.04.202622.05.2026
15.05.202605.06.2026
28.05.202619.06.2026
11.06.202603.07.2026
25.06.202617.07.2026
09.07.202631.07.2026
23.07.202614.08.2026
06.08.202628.08.2026
20.08.202611.09.2026
03.09.202625.09.2026
17.09.202609.10.2026
01.10.202623.10.2026
15.10.202606.11.2026
29.10.202620.11.2026
12.11.202604.12.2026
26.11.202618.12.2026

 

Wichtiger Hinweis:

Die Antragsteller werden gebeten zu berücksichtigen, dass auch die Antworten auf eventuelle Rückfragen noch bis zur Einreichungsfrist beim Veterinärdezernat eingegangen sein müssen. Nur dann ist der Antrag vollständig und kann auch in der angegebenen Sitzung der Tierschutzkommission beraten werden.

Des Weiteren wird darum gebeten, für zukünftige Anträge, die neuen, einheitlichen Antragsunterlagen zu verwenden. 

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