Eine Wissenschaftler hält eine weiße Maus in den Händen.

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Lesedauer:8 Minuten

Die im Tierschutzgesetz festgeschriebene Verpflichtung, Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu bewahren, gilt gerade und besonders für den Bereich der Wissenschaft und Forschung.

Hier kommt unserem Veterinärdezernat eine verantwortungsvolle Rolle zu. Es prüft Anträge und Anzeigen zu Tierversuchen auf ihre Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit und entscheidet, ob diese durchgeführt werden dürfen.

In dem Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Bestimmungen, ethisch verstandenem Tierschutz und wissenschaftlicher Forschungsfreiheit wird unser Dezernat –für Veterinärwesen von einer ehrenamtlichen Sachverständigen-Kommission, der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz unterstützt, für die ihm die Geschäftsführung obliegt. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die etwa durch ein naturwissenschaftliches Hochschulstudium über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, und besteht zu mindestens einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutzorganisationen.

Bei der Beurteilung von Tierversuchsvorhaben spielt das sogenannte 3R-Prinzip (refinement, reduction, replacement) eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass Versuche an möglichst wenigen Tieren so durchgeführt werden, dass sie das geringstmögliche Leiden verursachen oder im günstigsten Fall durch Methoden ersetzt werden, die ohne Tiere auskommen.

Wissenswertes

Tierschutzkommissionssitzungen

Einreichfrist Sitzungstermin

14.12.2023

05.01.2024

28.12.2023

19.01.2024

11.01.2024

02.02.2024

25.01.2024

16.02.2024

08.02.2024

01.03.2024

22.02.2024

15.03.2024

07.03.2024

28.03.2024

21.03.2024

12.04.2024

04.04.2024

26.04.2024

18.04.2024

08.05.2024

02.05.2024

24.05.2024

16.05.2024

07.06.2024

29.05.2024

21.06.2024

13.06.2024

05.07.2024

27.06.2024

19.07.2024

11.07.2024

02.08.2024

25.07.2024

16.08.2024

08.08.2024

30.08.2024

22.08.2024

13.09.2024

05.09.2024

27.09.2024

19.09.2024

11.10.2024

02.10.2024

25.10.2024

17.10.2024

08.11.2024

31.10.2024

22.11.2024

14.11.2024

06.12.2024

28.11.2024

19.12.2024

 

 

Wichtiger Hinweis:

Die Antragsteller werden gebeten zu berücksichtigen, dass auch die Antworten auf eventuelle Rückfragen noch bis zur Einreichungsfrist beim Veterinärdezernat eingegangen sein müssen. Nur dann ist der Antrag vollständig und kann auch in der angegebenen Sitzung der Tierschutzkommission beraten werden.

Des Weiteren wird darum gebeten, für zukünftige Anträge, die neuen, einheitlichen Antragsunterlagen zu verwenden. 

Schlagworte zum Thema