Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Firma Heizkraftwerk Gießen GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von zwei Erdgas betriebenen BHKW Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von jeweils 9,74 MW in einem Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines freistehenden zweizügigen Schornsteins mit einer Gesamthöhe von 23 m, inklusive erforderlichem Fundament und Anschlüssen.