Hände liegen zusammen

Opferbetreuung und Opfersoforthilfe in Hessen

Es kommt vor, dass Menschen in Folge eines schädigenden Ereignisses unter einem psychischen Trauma leiden. Studien haben gezeigt, dass eine zeitnahe Behandlung chronische Belastungsstörungen sowie psychische Langzeit- und Spätfolgen vermeiden oder zumindest mildern können, um eine möglichst schnelle Teilhabe am Leben wieder zu ermöglichen.

Wurden die Leistungen im Rahmen des Hessisches Traumatherapie-Netzwerks bislang seitens des Regierungspräsidiums Gießen auf freiwilliger Basis erbracht, führt der Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts die sog. Schnellen Hilfen ein, die dazu dienen, eine zeitnahe Versorgung von traumatisierten Gewaltopfern zu gewährleisten. Hierzu zählen auch die Leistungen der Traumaambulanzen, welche vom Land Hessen seit dem 01.01.2021 gesetzlich verpflichtend vorzuhalten sind.

Wohnortabhängig

Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig?

Bevor Sie einen Antrag auf eine Versorgungsleistung stellen, informieren Sie sich hier zunächst, welches der sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Hessen für Sie zuständig ist.

Leistungen nach dem Hessisches Traumatherapie-Netzwerk stehen Geschädigten sowie Schockgeschädigten (z.B. Tatzeugen) nach dem OEG, deren Hinterbliebene sowie Angehörigen und Nahestehenden zu.

Als Erwachsener erhalten Sie fünf therapeutische Sitzungen. Kinder und Jugendliche erhalten acht therapeutische Sitzungen. Dieser Anspruch kann nach Bedarf um maximal zehn weitere Sitzungen ausgedehnt werden.

Darüber hinaus werden die notwendigen und angemessenen Fahrtkosten vom Wohnort zur Traumaambulanz (und wieder zurück) übernommen. Des Weiteren können die Fahrtkosten für eine Begleitperson oder die Betreuung von Kindern in der Zeit der Behandlung übernommen werden.

Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, wird dieser gerne von dem zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beauftragt und die Kosten übernommen.

Wünschen Sie sich eine Aufnahme in das Hessisches Traumatherapie-Netzwerk, dann wenden Sie sich direkt an unsere Fachkliniken oder Einrichtungen. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite oder im Flyer zum Hessisches Traumatherapie-Netzwerk.

Sie können sich aber auch direkt an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und SozialesÖffnet sich in einem neuen Fenster wenden.

In beiden Fällen können Sie das Hessisches Traumatherapie-Netzwerk ohne eine vorherige Antragstellung in Anspruch nehmen. Der bundeseinheitliche Antragsvordruck kann gemeinsam im Rahmen eines Sitzungstermins ausgefüllt werden bzw. im Anschluss an die erste Sitzung ausgefüllt und an das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales übersendet werden.

Sollten Sie allgemeine Fragen oder Anregungen zum Hessisches Traumatherapie-Netzwerk haben, können Sie sich per E-Mail an die Ansprechpartner des RP Gießen wenden: SER@rpgi.hessen.de