Gießen/Soest. Wer geheiratet hat, schwelgt gerne in Erinnerungen an den „schönsten Tag im Leben“. Schon beim Gedanken daran, beim Betrachten von Fotos – oder beim Blick auf den getrockneten Brautstrauß, der in der Vitrine liegt. Das ist auch bei Stefanie und Stefan Becht aus Soest nicht anders. Doch in ihrem Fall ist es nicht selbstverständlich, dass sie ihren Brautstrauß noch haben. Denn das Paar hat sich in New York das Ja-Wort gegeben. Dass sie den Strauß aus Rosen importieren durften, hat der Pflanzenschutzdienst Hessen möglich gemacht, der beim Regierungspräsidium Gießen angesiedelt ist.
Die Gesetzeslage ist ganz klar: Die USA gelten, wenn es um den Import von Schnittblumen und Pflanzen allgemein geht, als Drittland. Ohne Pflanzengesundheitszeugnis läuft da nichts. Es bescheinigt, dass die Importware frei ist von Krankheiten und Schädlingen, die hierzulande großen Schaden anrichten können. Doch im Fall des Paares aus Soest gab es eine Ausnahme. „Dem geringen Risiko stand ein hoher emotionaler Wert gegenüber“, begründet Andreas Scharnhorst vom Pflanzenschutzdienst. Für ihn, der direkt am Frankfurter Flughafen arbeitet, und seinen Kollegen Dirk Hill vom Dezernat Pflanzenschutzdienst mit Sitz in Wetzlar, stand schnell fest: Wir finden eine Lösung, damit der Brautstrauß nicht vernichtet werden muss.
Denn genau das wäre vermutlich passiert, wenn sich das Paar aus Soest keine Gedanken gemacht hätte, bevor die Reise nach Amerika anstand. „Darf ich den Strauß überhaupt mit nach Hause nehmen?“ Diese Frage seiner zukünftigen Frau brachte Stefan Becht ins Grübeln. Zumal er in einem Orchideenbetrieb arbeitet und daher weiß, dass der Import von Pflanzen aus Nicht-EU-Staaten nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist.