Gießen/Frankfurt. Mangos, Chilis oder frische Kräuter – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hessenweit tätigen Pflanzenschutzdienstes beim Regierungspräsidium Gießen werden bei jeder ihrer Kontrollen am Frankfurter Flughafen fündig. Kein Wunder, gehören Obst und Gemüse aus anderen Ländern doch zu beliebten Mitbringseln. „Das Problem ist: Ohne Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland dürfen diese Sachen nicht importiert werden“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich mit Blick auf die Sommerreisezeit. „Beim Kauf im Herkunftsland wird oft der Eindruck vermittelt, dass das Mitbringen der pflanzlichen Geschenke unkompliziert ist. Das entspricht aber nicht den gültigen Bestimmungen.“ Die sollen verhindern, dass gefährliche, nicht heimische Schadorganismen oder Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden. „Die Gefahr, die zum Beispiel vom Feuerbakterium oder dem Jordanvirus für unsere heimischen Obstbäume, Tomaten oder auch Paprika ausgeht, ist nicht zu unterschätzen“, stellt Alexander Grüner vom RP-Pflanzenschutzteam klar.
Neben frischem Obst und Gemüse sind auch Schnittblumen wie Rosen und Samen von den Regelungen betroffen. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, wie zum Beispiel „fumigated“, reicht alleine nicht aus. Sogar Importverbote für Erde sind zu beachten. Ausnahmen gibt es nur für fünf Früchte: Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Bananen dürfen ohne ein Pflanzengesundheitszeugnis mitgebracht werden. Bei diesen fünf Früchten ist die Gefahr, dass Schadorganismen eingeschleppt werden, im Vergleich zu anderen Früchten, Pflanzen und Pflanzenteilen nämlich gering.
Keine Ausnahme bei geringen Mengen
Die Einfuhr pflanzlicher Produkte ist in der EU-Pflanzengesundheits- und der EU-Kontrollverordnung sowie in weiteren Durchführungsverordnungen geregelt. Die Vorschriften gelten für alle Reisenden, die von außerhalb der EU kommen, sei es ein Kurztrip oder eine Fernreise. „Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen“, berichtet Alexander Grüner. Zudem wird eine Gebühr erhoben, die dann direkt vor Ort entrichtet werden muss. „Oft denken die Reisenden, dass Pflanzen, die auch bei uns wachsen, kein Problem sind. Dem ist aber nicht so, denn auch hier können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden“, erklärt er. In nur einer einzigen Frucht könnten zum Beispiel mehrere Dutzend fremdländische Fruchtfliegen oder Larven nach Deutschland eingeschleppt werden und sich dann weiterverbreiten. „Es handelt sich nicht nur um eine rein theoretische Gefahr“, betont Alexander Grüner. Dies kann verheerende Folgen für Umwelt, Landwirtschaft und Wirtschaft haben.
Der Experte erläutert: „Viele im Internet kursierende Hinweise und Merkblätter, die Ausnahmen beschreiben, zum Beispiel für Kleinmengen, sind nicht auf dem aktuellen Stand.“ Eine Ausnahme der Zeugnispflicht gibt es nicht, auch wenn es sich nur um geringe Mengen handelt. Das umgangssprachlich oftmals als „Phyto“ bezeichnete Pflanzengesundheitszeugnis wird in jedem Fall gebraucht. Die Bestimmungen wurden in den vergangenen Jahren noch verschärft. So unterliegen beispielsweise alle Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind, bei der Einfuhr der Anmeldepflicht. Das bedeutet, dass Reisende die Pflanzen bei der Einreise gegenüber dem Zoll und dem Pflanzenschutzdienst anmelden müssen.
Vermehrt Passagierkontrollen
Ohne ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis werden die nicht-konformen Waren durch den Zoll beziehungsweise den Pflanzenschutzdienst am Flughafen nicht zur Einfuhr zugelassen und vernichtet. Der Pflanzenschutzdienst wird deshalb in der Ferienzeit am Flughafen Frankfurt vermehrt Passagierkontrollen durchführen, um die Reisenden für das Thema zu sensibilisieren. Zusätzlich werden Einreisende in die EU durch entsprechende Informations-Plakate über die bestehenden Verbote und Beschränkungen vor Ort informiert. Darüber hinaus unterstützt der Pflanzenschutzdienst die EU-Kampagne #PlantHealth4Life, die den wichtigen Zusammenhang zwischen Pflanzengesundheit und dem täglichen Leben deutlich macht.
Das Team des Pflanzenschutzdienstes beim Regierungspräsidium Gießen nimmt Anfragen oder Beratungswünsche unter planthealth@rpgi.hessen.deentgegen. Informationen zur EU-Kampagne gibt es im Internet unter https://www.efsa.europa.eu/de/plh4lÖffnet sich in einem neuen Fenster.