Ein Symbolbild für Gewaltopfer. Eine Hand greift nach einer Person.

Regierungspräsidium Gießen

Schnelle Hilfe für Gewaltopfer

Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, braucht schnelle Hilfe, um die psychischen Folgen verarbeiten zu können. Hier hilft das hessische OEG-Trauma-Netzwerk für Opferbetreuung und Opfersoforthilfe.

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Gießen. Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, braucht schnelle Hilfe, um die psychischen Folgen verarbeiten zu können. Hier hilft das hessische OEG-Trauma-Netzwerk für Opferbetreuung und Opfersoforthilfe. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat 2015 entsprechende Kooperationsverträge mit 18 Fachkliniken und -einrichtungen geschlossen. Eine schnelle und kompetente Hilfe wird innerhalb von maximal vier Wochen zur therapeutischen Behandlung zugesichert. Nun wird das OEG-Trauma-Netzwerk um vier weitere hessische Einrichtungen erweitert: das Sana Klinikum Offenbach, das Agaplesion Elisabethenstift Darmstadt, das Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda und die Vitos Klinik Eichberg Eltville der Vitos Rheingau gemeinnützige GmbH. „Dadurch ist eine flächendeckende Versorgung in ganz Hessen sichergestellt“, erläutert Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

„Jede Gewalttat ist für Betroffene ein individueller Schicksalsschlag“, beschreibt RP Ullrich die Ausnahmesituation. „Schnelle und kompetente Hilfe ist dann gefragt, und zwar bereits vor einer Anerkennung durch die Versorgungsverwaltung.“ Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistungen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Das Leistungsspektrum umfasst neben Heil- und Krankenbehandlungen auch Rentenleistungen. Entsprechende Anträge werden an eines der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales mit Sitz in Gießen, Kassel, Fulda, Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt gerichtet, die der Fachaufsicht des RP Gießen unterstehen.

Wir ermutigen deshalb alle Betroffenen, die Hilfe des OEG-Trauma-Netzwerks in Anspruch zu nehmen.

Dr. Christoph Ullrich Regierungspräsident

Kommen die Behörden zu einem positiven Ergebnis und gewähren eine Opferentschädigung, übernimmt das Land Hessen die Heil- und Krankenbehandlung. Dabei bedient es sich dem System der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bereich psychischer Gesundheitsstörungen sind Therapieplätze aber rar und die Wartelisten lang. Gerade bei psychischen Traumata ist es wichtig, so früh wie möglich Maßnahmen der Krisenintervention einzuleiten, um dauerhafte seelische Störungen zu vermeiden. „Wir ermutigen deshalb alle Betroffenen, die Hilfe des OEG-Trauma-Netzwerks in Anspruch zu nehmen“, sagt Regierungspräsident Ullrich. Gleichzeitig bedankt er sich bei allen kooperierenden Einrichtungen „für ihr Engagement zum Wohl der Opfer von Gewalttaten“.

Und so funktioniert das OEG-Trauma-Netzwerk: Wer innerhalb Hessens Opfer einer Gewalttat geworden ist und einen Antrag auf Opferentschädigung bereits gestellt hat oder noch stellen möchte, kann eine der kooperierenden Einrichtungen für die Erwachsenen- sowie auch Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen und erhält dort sofort therapeutische Hilfe. Die sechs Versorgungsämter können aber auch für Betroffene den Kontakt herstellen. Der Umfang der akuten Hilfe beträgt zunächst fünf (bei Kindern und Jugendlichen acht) Sitzungen, die bei Bedarf um zehn Sitzungen erhöht werden können.

Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren Angehörige bzw. Hinterbliebene, also Ehepartner, Eltern oder Kinder sowie Nahestehende, das heißt Geschwister oder Menschen, die mit der geschädigten Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Aber auch wer bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden ist, kann Leistungen beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen.

Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen ist unter rp-giessen.hessen.de/opferbetreuung-und-opfersoforthilfe-in-hessen zu finden.

Hintergrund

Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration entwickelte das Regierungspräsidium Gießen bis zum Jahr 2015 ein Konzept für ein fachärztliches und fachpsychologisches Netzwerk. Mit diesem kann den von einer Gewalttat Betroffenen in allen Regionen Hessens fachkompetente Untersuchung und Therapie angeboten werden. Das OEG-Trauma-Netzwerk war zunächst eine freiwillige Leistung des Landes. Seit dem Jahr 2021 ist sie gesetzlich verankert. Das geschah im Zuge der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

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