Griechische Landschildkröten auf einem Rasen

Regierungspräsidium Gießen

Über ein artgerechtes Leben der beliebten Haustiere

Zum Weltschildkrötentag am 23. Mai: Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen informieren über Haltung, Kennzeichnung und mehr

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Gießen/Mittelhessen. Schildkröten sind beliebte Haustiere. Wer sie halten möchte, sollte sich gut informieren und auskennen. Darauf machen die Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen anlässlich des Welt-Schildkröten-Tags am Dienstag, 23. Mai, aufmerksam. „Schildkröten erkunden gerne ihre Umgebung und nehmen Sonnenbäder. Daher ist die Haltung in einem Terrarium nicht artgerecht“, sagt Inga Ornizan vom zuständigen Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Sitz in Wetzlar. Außerdem brauchen sie Versteck- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Nahrung sollte nicht aus Obst und Gemüse bestehen, sondern aus frischen Pflanzen und Wildkräutern wie beispielsweise Löwenzahn und Schafgarbe.

„Schon bei der Anschaffung sollte bedacht werden, dass die Tiere sehr alt werden können und häufig ihre Halter überleben“, gibt Inga Ornizan zu bedenken. Hinzu kommt: Alle Landschildkröten- und diverse Wasserschildkrötenarten sind streng geschützt. Das bedeutet, dass ihre Haltung dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Artenschutzbehörde für die fünf mittelhessischen Landkreise gemeldet werden muss. Noch dazu müssen die streng geschützten Tiere laut EU-Artenschutzverordnung gekennzeichnet werden – entweder mit einer Fotodokumentation, die Wachstum und Veränderungen festhält, oder mit einem Transponder.

„Die Fotos sind Teil des Herkunftsnachweises und helfen zum Beispiel bei der Identifizierung von vermissten Tieren“, betont Inga Ornizan. Eindeutig zuordnen lassen sich die Schildkröten auch mittels Transponder. Er wird von einem fachkundigen Tierarzt gesetzt. Dafür müssen die Schildkröten mindestens 500 Gramm schwer sein, so der wichtige Hinweis. Bis dahin ist in jedem Fall auf die Fotodokumentation zurückzugreifen. Aber warum das Ganze? „Noch immer werden Landschildkröten nach Deutschland geschmuggelt. Die Kennzeichnungspflicht soll den illegalen Handel erschweren“, erklärt Inga Ornizan.

Wer die Tiere züchten und vermarkten möchte, benötigt eine EU-Vermarkungsbescheinigung. Die wird von der Artenschutzbehörde ausgestellt. Zur Bescheinigung gehört die fest verbundene und mit Dienstsiegel gesicherte Anlage mit den Fotos. „Achtung: Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn die Tackernadel gelöst und somit das Siegel gebrochen wird“, macht die Expertin auf ein häufiges Problem aufmerksam.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter Artenschutz. Hier findet sich auch ein Flyer mit wichtigen Hinweisen zur Fotodokumentation. Eine Anmeldung von Tieren ist per E-Mail an Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de möglich. Dabei müssen Herkunftsnachweis oder EU-Bescheinigung, die vollständige Adresse, Übergabedatum und Vorbesitzer angegeben werden. EU-Bescheinigungen für die Nachzuchten können auch per E-Mail beantragt werden durch Angabe des Schlupfdatums, der Elterntiere und die Fotodokumentation mit Gewicht. Wichtig zu wissen: Der Kauf und Verkauf von streng geschützten Tieren wie der griechischen Landschildkröte ohne EU-Bescheinigung ist verboten und kann geahndet werden.

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