Vor einem LKW stehen Kisten mit Äpfeln.

Ausfuhr von Obst und Gemüse in Drittländer

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Die genehmigungsfreie Ausfuhr von Obst und Gemüse in Drittländer ist nur mit gültiger Konformitätsbescheinigung möglich. Diese dokumentiert, dass die Ware den vorgeschriebenen Vermarktungsnormen entspricht. Die gültige Konformitätsbescheinigung muss dem Zoll (der Ausfuhrzollstelle) zusammen mit der Ausfuhranmeldung vorgelegt werden.

Für die Überwachung der Einhaltung der Vermarktungsnormen und die Erstellung der Konformitätsbescheinigung bei deutschem Obst und Gemüse, das in ein Drittland ausgeführt werden soll, sind die Kontrollstellen der Bundesländer zuständig.

Die in Hessen zuständige Behörde für die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung zur Vorlage beim Zoll ist das
Regierungspräsidium Gießen,
Abt V, Dezernat 51.2,
Schanzenfeldstraße 8,
35578 Wetzlar.

Die Kontrolle ist mindestens zwei Werktage vorher anzumelden.Diese Anmeldung kann elektronisch an ausfuhrobstgemuese@rpgi.hessen.de oder telefonisch erfolgen.

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für Rückfragen an.

Ansprechpartner:
Ulrich Sehrt Tel: 0641/303-5161 Mobil 0175/2940645
Torsten Lautz Tel: 0641/303-5143 Mobil 0174/3126123
Rainer Ohling Tel: 0641/303-5158 Mobil 0160/7416625

Die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung ist kostenpflichtig.

Für Konformitätsbescheinigungen bei Obst und Gemüse, das nicht in Deutschland erzeugt wurde, ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die verantwortliche Behörde.