Die Kontrolle von Vieh und Fleisch ist durch EU-Verordnungen, Bundes- und Länderrecht geregelt. Um eine EU-weite Markttransparenz zu ermöglichen, führte die EU im Fleischbereich Handelsklassen ein.
Die Einstufung von Schlachtkörpern in Handelsklassen erfolgt durch beliehene Sachverständige.Für Schulung, Prüfung und Zulassung der Sachverständigen ist hessenweit das RP Gießen zuständig. Für die landesweite Kontrolle der Sachverständigen sind Mitarbeiter des Dez. 51.3 tätig.
Durch Erhebung von Mengen und Preisen für Qualitätsstufen erfolgt wöchentlich für Schweine und Rinder eine amtliche Preisfeststellung. Diese dient der Marktransparenz und erleichtert die Preisfindung zwischen den Marktbeteiligten.Die wöchentlich ermittelten Preise werden an Fachverbände und Printmedien weitergegeben, die diese veröffentlichen.