Der rechtskräftige TRPEM 2016/2020 enthält Festlegungen zur regionalplanerischen Steuerung der Nutzung erneuerbarer Energien in Mittelhessen:
• Definition der Energieziele für die Region Mittelhessen
• Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie
• Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
• Ausweisung von Such- und Vorzugsräumen zur energetischen Biomassenutzung
• Vorgaben zur Nutzung weiterer Formen erneuerbarer Energien wie
Wasserkraft und Geothermie sowie zu Energieeinsparung, -effizienz,
-transport und -speicherung.
Inhaltlich sieht der vorliegende Plan für die Region Mittelhessen 127 Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie mit einer Flächengröße von ca. 12.100 ha, entsprechend etwa 2,2 % der Regionsfläche, vor. Des Weiteren wurden 286 Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 3.100 ha, entsprechend etwa 0,6 % der Regionsfläche, ausgewiesen. Die für die Bioenergienutzung vorgesehene Fläche umfasst etwa 27.700 ha und damit ca. 5,1 % der Regionsfläche. Insgesamt ergibt sich so eine Fläche von etwa 43.000 ha, was ca. 8 % der Regionsfläche entspricht, sodass genug Raum für den Ausbau der raumbedeutsamen Energieformen geschaffen wird. Im Ergebnis erfüllt der Plan damit die ihm angedachte Aufgabe hinsichtlich der Koordination der Flächenvorsorge für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region Mittelhessen.