Regionalplan-Entwurf

Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020

Im März 2011 – nicht zuletzt unter dem Eindruck der Ereignisse in Fukushima (Japan) – hat die zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossene Energiewende deutlich an Dynamik gewonnen.

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Diese Entwicklung hat die Regionalversammlung Mittelhessen (RVM) veran­lasst, das Regierungspräsidium Gießen als obere Landesplanungsbehörde am 1. November 2011 mit der Erarbeitung eines den Regionalplan Mittelhes­sen 2010 (RPM 2010) ergänzenden, sachbezogenen Teilregionalplans Ener­gie Mittelhessen (TRPEM) zu beauftragen, um damit einen Beitrag für einen verbesserten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region zu leisten.

  • Beschluss zur Aufstellung des TRPEM (1. November 2011): Drucksache
  • Befragung aller mittelhessischen Kommunen zu planungsbezogenen Vor­stellungen und Anregungen, Auswertung der Ergebnisse, Erarbeitung ei­nes ersten TRPEM-Entwurfs (2011/2012)
  • Beschluss des ersten TRPEM-Entwurfs sowie zu dessen Offenlegung (18. Dezember 2012): Drucksache
  • Begleitbeschluss zur Erarbeitung von avifaunistischen Gutachten für die Vogelschutzgebiete (VSG) „Vogelsberg“ und „Hoher Westerwald“ (18. Dezember 2012): Begleitbeschluss
  • Erste Offenlegung des TRPEM-Entwurfs (21. Januar bis 20. März 2013)
  • Überarbeitung der Konzeption & Bearbeitung der eingegangenen Stellung­nahmen (2013/2014)
  • Erarbeitung der avifaunistischen Gutachten für die Vogelschutzgebiete „Vogelsberg“ und „Hoher Westerwald“ (2014/2015)
  • Beschluss zur Offenlegung des überarbeiteten TRPEM-Entwurfs (23. Juli 2015): Drucksache
  • Zweite Offenlegung des TRPEM-Entwurfs (7. September bis 6. Oktober 2015)
  • Überprüfung der Konzeption & Bearbeitung der eingegangenen Stellung­nahmen (2015/2016)
  • Beschluss des TRPEM durch die RVM (9. November 2016)
  • Genehmigung des TRPEM durch die Hessische Landesregierung (21. August 2017)
  • Beitrittsbeschluss der RVM (8. November 2017)
  • Bekanntmachung des TRPEM im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 51/2017 (18. Dezember 2017)
  • Seither: Umsetzung des TRPEM

Der in den Jahren 2012 bis 2015 ausgearbeitete TRPEM wurde am 9. November 2016 von der RVM beschlossen. Am 21. August 2017 hat die Hessische Lan­desregierung den TRPEM genehmigt unter dem Vorbehalt, dass das im TRPEM enthaltene Vorrangge­biet zur Nutzung der Windenergie „Braunfels-Philippstein“ aus Gründen des Naturschutzes wegen eines benachbarten Vogelschutzgebietes aus dem TRPEM gestrichen wird. Die RVM beschloss am 8. November 2017, sich dieser Bedingung anzuschließen. Daraufhin wurde der Plan am 18. Dezember 2017 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 51/2017) bekannt gemacht und somit in Kraft gesetzt.

Nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens im Jahr 2019 und der darauffolgenden Bekanntmachung am 25. Januar 2021 (S. 171 des Staatsanzeigers) wurde der TRPEM rückwirkend zum 18. Dezember 2017 – unter Korrektur von evtl. Verfahrensfehlern – erneut in Kraft gesetzt.

Der rechtskräftige TRPEM 2016/2020 enthält Festlegungen zur regionalplaneri­schen Steuerung der Nutzung erneuerbarer Energien in Mittelhessen:

• Definition der Energieziele für die Region Mittelhessen
• Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie
• Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
• Ausweisung von Such- und Vorzugsräumen zur energetischen Biomassenut­zung
• Vorgaben zur Nutzung weiterer Formen erneuerbarer Energien wie Wasserkraft und Geothermie sowie zu Energieeinsparung, -effizienz, -transport und -speicherung.

Inhaltlich sieht der vorliegende Plan für die Region Mittelhessen 127 Vorrangge­bieten zur Nutzung der Windenergie mit einer Flächengröße von ca. 12.100 ha, entsprechend etwa 2,2 % der Regionsfläche, vor. Des Weiteren wurden 286 Vor­behaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 3.100 ha, entsprechend etwa 0,6 % der Regionsfläche, ausgewiesen. Die für die Bioenergienutzung vorgesehene Fläche umfasst etwa 27.700 ha und damit ca. 5,1 % der Regionsfläche. Insgesamt ergibt sich so eine Fläche von etwa 43.000 ha, was ca. 8 % der Regionsfläche entspricht, sodass genug Raum für den Ausbau der raumbedeutsamen Energieformen geschaffen wird. Im Ergebnis erfüllt der Plan damit die ihm angedachte Aufgabe hinsichtlich der Koordination der Flächenvorsorge für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region Mittelhessen.