Am Bilstein bei Breungeshain und Busenborn

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Schutzgebiet seit

1999

Flächengröße

26,12 ha

Lage

südlich von Breungeshain (Stadt Schotten)

Das Naturschutzgebiet „Am Bilstein bei Breungeshain und Busenborn“ besteht aus zwei Teilgebieten nördlich und südlich des Bilsteins, einem Berg im Hohen Vogelsberg. Das nördliche Teilgebiet umfasst einen besonderen Wald-Magerasen-Komplex. Hier gedeiht ein herausragender Basaltmagerasen. Auf dem kargen, flachgründigen Boden treten zahlreiche botanische Raritäten auf, die sich an solche besonderen Standorte angepasst haben, wie beispielsweise die Heilpflanze Arnika. In vielen Bereichen tritt das Untergrundgestein als Felsblöcke an die Oberfläche und schafft damit wertvolle Siedlungsflächen für seltene Moose und Flechten. Der Offenlandlebensraum ist geprägt durch die langjährige Beweidung des Grünlandes bis in die 1960er Jahre. Nach Aufgabe der Nutzung wurde das Gebiet zunehmend von Gehölzen erobert und verlor an ökologischem Wert. In den 1990er Jahre wurde die Nutzung wieder aufgenommen und ist mit der Unterschutzstellung nun langfristig gesichert. Westlich schließt sich an das Offenland ein naturnaher Buchen-Mischwald an, welcher sich durch sein hohes Alter und den Anteil an Totholz als wertvoller Lebensraum zahlreicher höhlenbewohnender Vögel und Fledermäuse sowie vieler Insekten auszeichnet. Die Schutzwürdigkeit des südlichen Teilbereichs geht von den bemerkenswert ausgebildeten verwitterten Blockfelsformationen, sogenannten Blockschutthalten, aus.

Seltene Pflanzenarten

Arnika, Heidekraut, Stängellose Kratzdistel, Echter Fransenenzian, Guter Heinrich, Berg-Platterbse, Wald-Hahnenfuß, Borstgras und Wachholder

Pflegemaßnahmen

Zur Erhaltung und Förderung des Basaltmagerrasens wird dieser mit Schafen und/oder Ziegen beweidet und junge Gehölze entfernt. Der Laubwald sollen sich auch zukünftig naturnah entwickeln, weswegen die forstliche Nutzung diesem Ziel angepasst bzw. in Teilen sogar aufgegeben wurde.

Auch Sie können zum Schutz dieser besonderen Lebensräume und deren seltenen Pflanzen beitragen!

Wir bitten Sie im Naturschutzgebiet keine Pflanzen zu pflücken oder gar auszugraben! Die Kultivierung entnommener Pflanzen im eigenen Garten gelingt nicht, da diese an die extrem spezifischen Standortbedingungen ihres Lebensraumes angepasst sind, welche im eigenen Garten nicht nachzubilden sind.

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