Ein Arzt schaut sich ein Röntgenbild an.

Schutz der Beschäftigten und Patienten vor Röntgenstrahlung

Lesedauer:10 Minuten

Im technischen, aber insbesondere im medizinischen Bereich, sind Schutzmaßnahmen beim Betrieb einzuhalten.

Der vielfältige Einsatz von Röntgenstrahlung in Forschung, Technik und Medizin erfordert eine breite Kenntnis der jeweiligen Verfahren. Ziel ist es, durch verfahrensspezifische und organisatorische Maßnahmen den Schutz vor Röntgenstrahlung zu optimieren.

Neben behördlichen Kontrollen im medizinischen Bereich ergänzen Prüfungen von ärztlichen und zahnärztlichen Sachverständigen die Umsetzung der Regelungen.

Eine Röntgeneinrichtung muss mit Beteiligung eines Sachverständigen genehmigt oder angezeigt werden. Die erforderliche Fachkunde im Röntgenstrahlenschutz ist nachzuweisen.

Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Prüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind darüber hinaus regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Konstanzprüfungen) vorzunehmen.

Weitere Informationen

Der Betrieb einer medizinischen, tiermedizinischen oder technischen Röntgeneinrichtung muss bei der zuständigen Arbeitsschutzverwaltung vom Strahlenschutzverantwortlichen angezeigt oder genehmigt werden. Dabei muss die erforderliche Fachkunde nachgewiesen werden und gegebenenfalls mindestens ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Beendigung des Betriebes muss ebenfalls angezeigt werden.

Die Anzeigen können unter Verwendung der entsprechenden Formulare im Downloadbereich bei den zuständigen Arbeitsschutzverwaltungen Hessens erfolgen.

Technische Kontrolle durch Sachverständige

Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in Zeitabständen von fünf Jahren ist eine Prüfung der Röntgeneinrichtung durch behördlich bestimmte Sachverständige durchzuführen.

Eine Liste der in Hessen behördlich bestimmten Sachverständigen finden Sie im Downloadbereich.

Ihre Ansprechpartner:

Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 35.3
Knorrstraße 43
34121 Kassel
E-Mail:Roentgenstrahlenschutz@rpks.hessen.de

Dr. Jürgen Westhof
Röntgen, MPG, Aufbereitung
E-Mail:juergen.westhof@rpks.hessen.de
Tel. 0561/106-4810

Sabine Vannesté
Röntgen
E-Mail:sabine.vanneste@rpks.hessen.de
Tel. 0561/106-4821

Beate Rausch
Röntgen, Asbest, Begasung, Schädlingsbekämpfung
E-Mail:beate.rausch@rpks.hessen.de
Tel. 0561/2000-131

Bescheinigung der Fachkunde im technischen Bereich

Personen, die eine Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik oder für Medizinphysik-Experten erwerben möchten, können diese unter Vorlage der entsprechenden Nachweise beim

Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe, Dez. 35.3 im Regierungspräsidium Kassel beantragen (Fachkundebescheinigung).

Ein Muster für den Antrag und den Nachweis für den Erwerb der praktischen Erfahrung sowie Informationen für den Erwerb der Fachkunde für Medizinphysikexperten finden Sie im Downloadbereich.

Anerkennung von Fachkundekursen im Strahlenschutz

Kursveranstalter und Institutionen, die einen Strahlenschutzkurs nach § 18a Abs. 1 RöV in Hessen anbieten möchten, müsssendiesen zuvor als geeigneten Ausbildungs-/Fortbildungskurs beim

Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe, Dez. 35.3 im Regierungspräsidium Kassel anerkennen lassen. Die erforderlichen Unterlagenfür den Antrag finden Sie im Download.

Der Link der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutzführt zur Auflistung aller anerkannten Strahlenschutzkurse der Bundesländer mit Kursveranstalter.

Ihre Ansprechpartner:

Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 35.3
Knorrstraße 43
34121 Kassel
E-Mail:Roentgenstrahlenschutz@rpks.hessen.de

Dr. Jürgen Westhof
Röntgen, MPG, Aufbereitung
E-Mail:juergen.westhof@rpks.hessen.de
Tel. 0561/106-4810

Sabine Vannesté
Röntgen
E-Mail:sabine.vanneste@rpks.hessen.de
Tel. 0561/106-4821

Beate Rausch
Röntgen, Asbest, Begasung, Schädlingsbekämpfung
E-Mail:beate.rausch@rpks.hessen.de
Tel. 0561/2000-131

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