Im technischen, aber insbesondere im medizinischen Bereich, sind Schutzmaßnahmen beim Betrieb einzuhalten.
Der vielfältige Einsatz von Röntgenstrahlung in Forschung, Technik und Medizin erfordert eine breite Kenntnis der jeweiligen Verfahren. Ziel ist es, durch verfahrensspezifische und organisatorische Maßnahmen den Schutz vor Röntgenstrahlung zu optimieren.
Neben behördlichen Kontrollen im medizinischen Bereich ergänzen Prüfungen von ärztlichen und zahnärztlichen Sachverständigen die Umsetzung der Regelungen.
Eine Röntgeneinrichtung muss mit Beteiligung eines Sachverständigen genehmigt oder angezeigt werden. Die erforderliche Fachkunde im Röntgenstrahlenschutz ist nachzuweisen.
Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Prüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind darüber hinaus regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Konstanzprüfungen) vorzunehmen.