Frau Sitzt mit einem Brief am Laptop

Mitarbeit (m/w/d)

In unserer Abteilung „Arbeitsschutz und Inneres“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat „Arbeitsschutz Hadamar“ eine Stelle im Bereich "Interne Verwaltung“ (m/w/d) zu besetzen.

Lesedauer:3 Minuten

Über uns

Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze. Sie arbeiten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen.

Ihre Aufgaben

  • Führen der hybriden Arbeitsschutzregistratur und sowie der Registratur der Zentralen Ahndungsstelle unter Anwendung der fachlichen Software-Programme IFAS, OWi21, Hedocs und Esina
  • Aktenarchivierung
  • Posteingangs- und Ausgangsbearbeitung inkl. Scanbetrieb, Telefonzentrale, Besucher- und Materialempfang

Unsere Anforderungen

Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (ehemals Bürokauffrau/Bürokaufmann, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation) verfügen.

Weitere fakultative Anfoerungsmerkmale sind:

  • Fähigkeit zur selbständigen, sorgfältigen und zuverlässigen Arbeitsweise
  • Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • sehr gute Teamfähigkeit
  • hohe Flexibilität und Belastbarkeit
  • ausgeprägte Organisations- und Kommunikationsfähigkeit


Von Vorteil sind zudem Berufserfahrungen im öffentlichen Dienst gute Kenntnisse in Microsoft-Office Anwendungen sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in die Rechtsbereiche des Aufgabengebietes und die fachlichen Software-Programme.

Unsere Angebote

Es bestehen viele Fortbildungsmöglichkeiten. Sie erwartet ein sicherer Arbeitsplatz, ein „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen), ein gutes Betriebsklima, die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen und die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung. Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.

Allgemeine Hinweise

Es handelt sich hierbei um eine auf zwei Jahre nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristete Stelle. Die Funktion ist nach der Entgeltgruppe 10 TV-H bewertet.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für fachliche Fragen stehen Ihnen Herr Dr. Sandner unter der Tel.: 0641/303-8632 und Herr Kratzheller unter der Tel.: 0641/303-8657 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie sich an Frau Stockenhofen (Personaldezernat), Tel.: 0641/303-2529, wenden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte über https://stellensuche.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster (Referenzcode: 50576461_0002). Sollten Sie bereits beim Land Hessen beschäftigt sein, dann bewerben Sie sich bitte über das Serviceportal (Referenzcode: 50576461_0001).

Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis, Hochschulzeugnis und aktuelle Arbeitszeugnisse) bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges dort hoch zu laden.

Sehen Sie bitte von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail ab.

Sollten Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn, der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.

Es handelt sich hier um ein sachgrundlos befristetes Beschäftigungsverhältnis nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Aus diesem Grund bitten wir von einer Bewerbung Abstand zu nehmen, wenn Sie in der Vergangenheit schon einmal beim Arbeitgeber „Land Hessen“ in einem befristeten oder unbefristeten Beschäftigungsverhältnis tätig waren (Ausbildungsverhältnisse und Beamtenverhältnisse zählen nicht hierzu).

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