Sachbearbeitung (m/w/d)

In unserer Umweltabteilung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat "Kommunales Abwasser, Gewässergüte" am Standort Gießen eine Stelle im Bereich Sachbearbeitung (m/w/d) im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst unbefristet zu besetzen.

Über Uns

Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze. 

Ihre Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Durchführung von wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen
  • Wasserrechtliche Anordnungen
  • Vollzug des Abwasserabgabengesetzes
  • Befreiungen von der Abwasserbeseitigungspflicht
  • Bearbeitung von wasserrechtlichen Grundsatzfragen

Unsere Anforderungen

Fachliche und persönliche Anforderungen:

Es wird vorausgesetzt, dass Sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung durch eine erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung nachweisen können (Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts, Studiengang allgemeine Verwaltung).

Darüber hinaus sollten Sie mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen können.

Sie zeichnen sich aus durch:

  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein/Verantwortungsbereitschaft
  • Initiative
  • gute Organisationsfähigkeit
  • gutes Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit sich durchzusetzen.

Weiterhin wird wegen Außendiensttätigkeiten der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B vorausgesetzt. Die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW sowie die Wahrnehmung von Außendienstterminen sollte vorhanden sein.

Unsere Angebote

  • Arbeit in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen)
  • Ein gutes Betriebsklima
  • Ein behördliches Gesundheitsmanagement
  • Familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen
  • Unterschiedlichste Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung 

Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.

Allgemeine Hinweise

Die Stelle ist bis zur Besoldungsgruppe A 11 HBesG im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst unbefristet zu besetzen.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Ebenso begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Hildebrand (Dezernatsleiterin 41.3) unter Tel.: 0641/303-4222 gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie sich an Frau Zhou (Personaldezernat), Tel.: 0641/303-2591, wenden.

Sollten Sie bereits beim Land Hessen beschäftigt sein, dann bewerben Sie sich bitte über das Serviceportal (Referenzcode 50787991_0001).

Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis, Hochschulabschluss (Urkunde und Zeugnis) und aktuelle Arbeitszeugnisse bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges dort hoch zu laden. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine deutsche Übersetzung erforderlich.

Sehen Sie bitte von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail ab.

Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.