Ein Imker begutachtet Waben.

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen

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Die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und der Haltung von Honigbienen in Hessen ist in Kraft getreten.

Anträge sind grundsätzlich online über das Agrarportal der WI Bank zu stellen.

Die Seite befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

In Kürze werden Sie hier über die Beantragung der Förderung informiert.

Für die Teilnahme an Schulungen und Vortragsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an den Landesverband der Hessischen Imker e.V.

www.hessische-imker.de/aus-und-fortbildung/Öffnet sich in einem neuen Fenster

Ich weise vorsorglich daraufhin, dass bei der Antragstellung die Angabe Ihrer Registriernummer erforderlich sein wird. Diese erhalten Sie von Ihrem zuständigen Veterinäramt nach Anzeige der Bienenhaltung. Falls Ihnen noch keine Nummer zugeteilt wurde, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Gießen.