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Regierungspräsidium Gießen

Regierungspräsidium Gießen sendet Planunterlagen an zuständiges Ministerium

Für dritten Bauabschnitt der Tieferlegung der B 454 mit Anschluss der Haupt- und Bahnhofstraße haben sich Änderungen ergeben

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Gießen/Stadtallendorf. Zwei Bauabschnitte für die Tieferlegung der Bundesstraße 454 in Stadtallendorf sind bereits abgeschlossen. Ein Dritter im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Bahnhofstraße wird folgen. Das Bauvorhaben wurde bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 19. Dezember 2016 zugelassen. Für den dritten Bauabschnitt haben sich nach der Zulassung Änderungen ergeben. Die Planänderungen wurden notwendig wegen Anpassungen bei der Barrierefreiheit, der geplanten Fußgänger- und Radfahrerquerung sowie der Überarbeitung der Entwässerungseinrichtungen. Das Regierungspräsidium Gießen hat nun im Anschluss an das Anhörungsverfahren zur Planänderung die Unterlagen mit einem befürwortenden Bericht an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Wiesbaden weitergeleitet.

Im Anhörungsverfahren sind von den anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen keine Stellungnahmen und Einwendungen erhoben worden. Mit den Behörden und Stellen sowie Privatpersonen, deren Belange und Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, konnte weitestgehend Einvernehmen hergestellt werden. Die abschließende Entscheidung zur Schaffung des Baurechts zur Planänderung liegt nun beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

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