Zwei Personen beraten über vor ihnen ausgebreitete Finanzen und Statistiken

Wirtschaftsförderung

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Das Dezernat Regionalplanung ist in Landesbürgschaftssachen und im Landesförderausschuss vertreten.

In diesen Ausschüssen wird über Bürgschaften des Landes für Betriebe bzw. über Anträge zur Förderung von Unternehmen beraten. Außerdem gehört der Regierungspräsident dem Begleitausschuss Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung an, in dem die regionale Entwicklungsförderung beraten und fortgeschrieben wird.

Neben diesen Zuständigkeiten nimmt das Regierungspräsidium Gießen eine Reihe mittelbar sehr wichtiger Aufgaben der Wirtschaftsförderung wahr. Durch die Erstellung und Umsetzung des Regionalplans sowie die Durchführung landesplanerischer Verfahren schafft es wesentliche Voraussetzungen für wichtige raumbedeutsame Vorhaben und Investitionen in Mittelhessen.

Als Ansprechpartner für die Industrie- und Handelskammern sowie die Wirtschaftsförderungsstellen von Kommunen und Landkreisen gibt es wertvolle Hilfestellungen zu Projektplanungen und Genehmigungsverfahren. Darin liegt zugleich auch ein Beitrag zur Unterstützung des Vereins MittelHessen e. V. im Rahmen des Regionalmarketings und des Regionalmanagements.

Sofern die regionalen Akteure es wünschen, wirkt das Regierungspräsidium Gießen auch bei der Erarbeitung und Umsetzung teilräumlicher Entwicklungskonzepte mit.

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