© RP Gießen 16.12.2021 Geldwäscheprävention Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter Nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 des Geldwäschegesetzes (GwG) zählen Güterhändler zu den Verpflichteten des Gesetzes.
© RP Gießen 16.12.2021 Geldwäscheprävention Immobilienmakler Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 des Geldwäschegesetzes (GwG) zählen Immobilienmakler zu den „Verpflichteten“ des Gesetzes.
© joyfotoliakid - adobe.stock.com 16.12.2021 Geldwäscheprävention Finanzunternehmen Nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) zählen Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 24 GwG zu den „Verpflichteten“ des GwG.
© jirsak - adobe.stock.com 16.12.2021 Geldwäscheprävention Versicherungsvermittler Nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 des Geldwäschegesetzes (GwG) zählen Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) nach § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes
© RP Gießen 16.12.2021 Geldwäscheprävention Nicht verkammerte Rechtsbeistände und Personen nach § 10 RDG Rechtsbeistände ohne Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer und Personen nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
© Alex from the Rock - adobe.stock.com 15.12.2021 Geldwäscheprävention Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen sowie Treuhänder Sie sind nicht als Berufsträger tätig und kein Lohnsteuerhilfeverein?
© EtiAmmos - adobe.stock.com 15.12.2021 Geldwäscheprävention Risikomanagement (§ 4 GwG) Nicht alle Unternehmen brauchen die gleiche Risikovorsorge, um sich vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.
© RP Gießen 15.12.2021 Geldwäscheprävention Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10 ff. GwG) Geldwäscher und Terroristen wollen anonym bleiben. Es ist daher die zentrale Verpflichtung nach dem GwG, dass Sie wissen, mit wem Sie Geschäfte machen.