Werkstudentin / Werkstudent (m/w/d) im Bereich der „Zentralen Ausländerbehörde“

In unserer Abteilung "Arbeitsschutz und Inneres“, sind im Dezernat "Ausländerwesen“ und Dezernat "Rückführung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Teilzeitstellen als Werkstudentin / Werkstudent (m/w/d) im Bereich der „Zentralen Ausländerbehörde“ für Unterstützungstätigkeiten, zunächst auf 6 Monate befristet zu besetzen.

Über uns

Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Sie arbeiten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen. Sie haben freie Fahrt mit dem „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen) und ein gutes Betriebsklima. Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.

Ihre Aufgaben

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Anlegen und Führen der elektronischen Ausländerakten und Pflege des Ausländerzentralregisters (AZR); Nutzung, Pflege und Fortentwicklung der dezernatsspezifischen Datenbank (AsylDB)
  • Bearbeiten von Erfassungen und Zuweisungen; Anfordern von fehlenden Unterlagen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Organisation von Rückführungen
  • Fertigung von unterschiedlichen Schreiben
  • Übernahme von Kurierfahrten
  • Datenpflege und Bereinigung in der jeweiligen Fachanwendung

Unsere Anforderungen

Persönliches und Fachliches Anforderungsprofil:

  • Sie sind immatrikuliert an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z. B. Fachhochschule) oder einer wissenschaftlichen Hochschule (z. B. Universität).
  • Darüber hinaus sollten Sie das zweite Semester erfolgreich absolviert haben und dabei mindestens ein Modul oder einen Kurs in den Bereichen BWL, Wirtschaftswissenschaften, Recht oder Informatik abgeschlossen haben oder sich in einem Masterstudiengang befinden.

Sie sollten sich auszeichnen durch:

  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Routinierter Umgang mit den MS-Office-Anwendungen
  • Führerschein der Klasse B
  • Ein hohes Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten

Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Dauer der Werkstudententätigkeit die Immatrikulation bestehen und nachgewiesen werden muss.

Unsere Angebote

  • Einarbeitung sowie die anfängliche Unterstützung in den Aufgabenbereichen
  • LandesTicketHessen
  • Gleitende Arbeitszeit
  • Gutes Betriebsklima
  • Familienfreundlicher Arbeitgeber

Allgemeine Hinweise

Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages des Landes Hessen (TV-H).

Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei mindestens 12 und maximal 20 Stunden. Die Arbeitszeit kann nach einer Einarbeitung flexibel montags bis freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingeteilt werden. Mit einem Anteil von 50% kann nach der Einarbeitung auch im Homeoffice gearbeitet werden.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind sachgrundlos befristet nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Daher können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Land Hessen gestanden haben bzw. derzeit stehen (Ausbildungs- und Beamtenverhältnisse zählen nicht hierzu), nicht berücksichtigt werden.

Mit Bewerberinnen und Bewerbern, die an einem dualen Studiengang teilnehmen, kann kein Werkstudentenvertrag abgeschlossen werden.

Für telefonische Rückfragen stehen Frau Heckmann (Personaldezernat) unter Tel.: 0641 303-2525 sowie Herr Dr. Bodenbenner (Fachdezernat für Ausländerwesen) unter 0641 303-2260 zur Verfügung. 

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